Eine Investitionsprämie (Großunternehmen) beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Großunternehmen;
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
     
  • Sie haben die Absicht, in einem Entwicklungsgebiet  zu investieren.

Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:

  • Schaffung und Art des Arbeitsplatzes;
  • Bedeutung des Investitionsprogramms (Tätigkeitsbereich, erste Niederlassung in Wallonien usw.);
  • Bedeutung der Tätigkeit für die Region (innovativer Charakter, Arbeit im Bereich Forschung und Entwicklung usw.);
  • Auswirkung des Investitionsprogramms auf die Umwelt;
  • Maßnahme der Kreislaufwirtschaft;
  • wirtschaftliche Auswirkungen des Investitionsprogramms.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden.

Achtung

  • Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
     
  • Sie müssen einen Antrag auf einen Unternehmenspass stellen, bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
     
  • Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
     
  • Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre  nach Beendigung des Programms aufrechterhalten und benutzen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Die Großunternehmen

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Planen, in einer Entwicklungszone in der Wallonie eine Erstinvestition in eine neue Aktivität zu tätigen, nämlich:
    • entweder die Gründung einer neuen Niederlassung (Betriebssitz, Geschäftssitz, Zweigniederlassung usw.);
    • oder die Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Einrichtung (die neue Tätigkeit darf nicht mit der zuvor in dieser Einrichtung ausgeübten Tätigkeit identisch oder ihr ähnlich sein - anderer vierstelliger NACE-Code);
    • oder die Übernahme einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne den Erwerb geschlossen worden wäre und von einem Investor, der nicht mit dem Verkäufer verbunden ist, übernommen wird, sofern die neue Tätigkeit, die mithilfe der erworbenen Vermögenswerte ausgeübt wird, nicht mit der Tätigkeit, die in der Betriebsstätte vor dem Erwerb ausgeübt wurde, identisch oder ihr ähnlich ist.

In den Entwicklungszonen des Typs a, d. h. in der Provinz Luxemburg für den Zeitraum 2022-2027 und im Hennegau für Anträge, die ab dem 1.1.2024 eingereicht werden, sind alle Arten von Projekten förderfähig: Gründung von Betrieben, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung von Produkten oder Tätigkeiten und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses.

  • Eine Tätigkeit in einem der zugelassenen Sektoren ausüben;
     
  • Ein förderfähiges Investitionsprogramm von mindestens 1 Million EUR vorlegen;
     
  • Den Antrag vor jeder festen Verpflichtung im Zusammenhang mit Investitionen (Bestellschein usw.) stellen und darin den für das Projekt erforderlichen Förderbetrag angeben;
     
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.
     

Zu beachten ist, dass die Prämie je nach Gebiet auf maximal 10 %, 15 % oder 20 % und auf 75.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 100.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt ist, wenn das größere Interesse von der Wallonischen Regierung anerkannt wird. Im Falle der Erhaltung von Arbeitsplätzen muss auch die Anerkennung der Wallonischen Regierung beantragt werden, dass das Projekt von großem Interesse für die nachhaltige Entwicklung der Region ist.

Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms über Mon Espace  (Mein Konto) einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt einen "Unternehmenspas" anfordern, bevor Sie das Antragsformular für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfe spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des "Unternehmenspasses" an.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.
  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

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Leitung der Investitionsprogramme
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2678
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