Eine Laborzulassung beantragen, um Bodenanalysen zur Messung des Gehalts an auswaschbarem Stickstoff durchzuführen

Zusammengefasst

In der Wallonie wird die Menge an auswaschbarem Stickstoff, die in unseren Böden enthalten ist, jedes Jahr bei etwa tausend Landwirten kontrolliert. Sie müssen ein von der wallonischen Verwaltung zugelassenes Labor sein, um diese Art von Analyse durchführen zu können.

Sie sind ein Labor und möchten in der Wallonie anerkannte Stickstoff-Bodenanalysen durchführen?

Beantragen Sie Ihre Zulassung, sie ist fünf Jahre gültig und kann verlängert werden (siehe Abschnitt „Verfahren“ unten).

CRA-W: Referenzlabor

Diese obligatorische Zulassung setzt voraus, dass die Methodik der Bodenanalysen standardisiert und durch das Referenzlabor validiert wird. In der Wallonie ist dies das Agrarforschungszentrum Centre wallon de Recherches agronomiques (CRA-W).

Kontrolle von Landwirten

Die Überwachung des Stickstoffs in unseren Böden ermöglicht es, die Menge an Stickstoffdünger zu überprüfen, die der Landwirt verwendet hat. Nach einer Analyse und einem Vergleich mit den Werten der Referenzbetriebe wird für den Landwirt festgestellt, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, nimmt er zwei Jahre lang an einem Beobachtungsprogramm teil. Der Landwirt benennt dann ein behördlich zugelassenes Labor,  das die Bodenanalysen auf seine Kosten weiterführt. Wenn die Analyseergebnisse seines Bodens in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zufriedenstellend sind, verlässt er das Beobachtungsprogramm. 

Vermeidung der Verschmutzung unserer Böden

In der Wallonie erteilt die Abteilung Umwelt und Wasser (Département de l'Environnement et de l'Eau, DEE) die Zulassungen als Labor für Analysen des Gehalts an auswaschbarem Stickstoff und verwaltet die Beobachtungsprogramme. Unsere Dienste sorgen für den Schutz der Umwelt, indem sie die Verschmutzung unseres Grundwassers oder auch unserer Oberflächengewässer durch Stickstoff verhindern.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jedes Labor, das Bodenanalysen durchführt

Bedingungen

Administrative Kriterien, um die Zulassung zu erhalten:

  • Die Form der Gesellschaft oder des Vereins darf die unabhängige Ausübung der Tätigkeiten des Labors gegenüber den Kunden nicht behindern.
  • Der Leiter des Labors verfügt über die erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Qualifikationen und ist völlig unabhängig von den Unternehmen, mit denen das Labor zu tun hat.

Pflichten, sobald Sie die Zulassung erhalten haben:

  • Sich an einem laborübergreifenden Testverfahren beteiligen, das vom Referenzlabor koordiniert wird, um Ihre Analyseergebnisse dreimal jährlich zu kalibrieren. 
  • Den Mitarbeitern der Abteilung für Umwelt und Wasser (DEE - SPW) Zugang zu den Räumlichkeiten des Labors und Einsicht in alle Dokumente im Zusammenhang mit den Analysen und der Buchhaltung gewähren.
  • Dem Leiter des Referenzlabors oder seinem Beauftragten Zugang zu den Räumlichkeiten des Labors und Einsicht in alle Dokumente zu gewähren, die sich auf die Analysen beziehen.
  • Die vom Belgischen Institut für Normung veröffentlichten Anweisungen und die Richtlinien der Abteilung für Umwelt und Wasser in Bezug auf die Analysebedingungen und die Erstellung der entsprechenden Protokolle befolgen.
  • Die Ergebnisse der als zugelassenes Labor durchgeführten Analysen zum Einpflegen in eine entsprechende Datenbank dem Referenzlabor oder der Stelle, die es unterstützt, in den von diesem festgelegten Fristen und Formen übermitteln.
  • Ohne Genehmigung des Ministers die Ergebnisse der Analysen weder an andere als das Referenzlabor oder die mit seiner Unterstützung beauftragte Stelle weitergeben noch veröffentlichen.
  • An den laborübergreifenden Tests teilnehmen.
  • Die Abteilung für Umwelt und Wasser über alle Änderungen an den im Zulassungsantrag gemachten Angaben informieren.
  • Ihren Antrag auf Zulassung erneuern, wenn das zugelassene Labor an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen wird oder wenn die juristische Person, der die Zulassung erteilt wurde, fusioniert oder übernommen wird.
Prozedur

DIE ZULASSUNG BEANTRAGEN

Es gibt kein Formular, das man ausfüllen muss, um seinen Antrag auf Zulassung zu stellen. 

Schicken Sie uns Ihre Anfrage:

  • Entweder über die E-Mail-Adresse: info.pgda@spw.wallonie.be
  • Oder per Post: SPW Agriculture Ressources Naturelles Environnement, Département de l'Environnement de l'Eau - CIAE - 15, Avenue Prince de Liège, 5100 JAMBES

UNS ZU LIEFERNDE INFORMATIONEN

  • Identität der natürlichen Person oder die Rechtsform der juristischen Person, die das Labor betreibt, für das die Zulassung beantragt wird
  • Wohnort oder Geschäfts- und Verwaltungssitz des Antragstellers sowie Betriebssitz des Labors
  • Name, Beruf und Funktion der Person, die die tatsächliche Leitung des Labors innehat
  • Falls kein Akkreditierungsnachweis nach ISO 17025 oder GLP für die Analyse von Nitratstickstoff in Böden vorgelegt wird, eine Liste der mit der Analyse beauftragten Mitarbeiter mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikationen
  • Falls kein Akkreditierungsnachweis nach ISO 17025 oder GLP für die Analyse von Nitratstickstoff in Böden vorgelegt wird, eine Beschreibung der Räumlichkeiten, der Ausrüstung, der wissenschaftlichen Geräte und der Dokumentation, über die das Labor verfügt

ANTRAG WIRD AN DAS REFERENZLABOR (CRA-W) GESANDT

Sobald Ihr Antrag vollständig ist, leitet unsere Abteilung innerhalb eines Monats nach Antragseingang eine Kopie an das Referenzlabor weiter.

ANALYSEN ZUM NACHWEIS IHRER KOMPETENZ

Um Ihre Kompetenz unter Beweis zu stellen, müssen Sie auf eigene Kosten Blindanalysen an sechs Testobjekten aus drei Referenzmaterialien durchführen. Die sechs Testobjekte werden vom Referenzlabor gestellt. 

Die Ergebnisse der Analysen dürfen keine Fehlermargen aufweisen, die größer sind als die vom Minister auf Vorschlag des Begleitausschusses festgelegten Fehlermargen. Die Fehlermargen werden festgelegt und dem Antragsteller vor der Analyse mitgeteilt.

 

  • WENN Ihre Testergebnisse zufriedenstellend sind:  Das Referenzlabor meldet dies an uns. Sie erhalten dann innerhalb von zwei Monaten Ihre Zulassung. Die Zulassung wird vom Minister für einen Zeitraum von fünf Jahren bekannt gegeben. Sie ist erst ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt wirksam.
  • WENN Ihre Analyseergebnisse unbefriedigend sind: Sie können, auf eigene Kosten, innerhalb von drei Monaten eine neue Blindanalysereihe an sechs Testobjekten aus drei anderen Referenzmaterialien durchführen. Die sechs Testobjekte werden ebenfalls vom Referenzlabor gestellt. Sind die Ergebnisse dieser zweiten Analysereihe wiederum nicht zufriedenstellend, wird die Zulassung verweigert. Ein neuer Antrag kann erst nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Mitteilung über die Verweigerung der Zulassung gestellt werden.

IHRE ZULASSUNG ERNEUERN

Ein Antrag auf Erneuerung der Zulassung kann spätestens drei Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums gestellt werden. Bis über diesen Antrag entschieden wurde, bleibt das Labor zugelassen und kann weiterhin Analysen durchführen. Wird kein Antrag auf Verlängerung zu den festgelegten Bedingungen gestellt, erlischt die Zulassung automatisch nach Ablauf der fünf Jahre.

NICHTEINHALTUNG DER ZULASSUNGSBEDINGUNGEN

Die Zulassung kann in folgenden Fällen vom Minister vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden:

  • Die übermittelten Informationen entsprechen nicht der tatsächlichen Situation.
  • Die Bedingungen (siehe Abschnitt „Bedingungen“) werden nicht eingehalten.
  • Die vom Minister festgelegten Stichprobenverfahren werden nicht eingehalten.
  • Die Analyseergebnisse werden grundsätzlich für anfechtbar erklärt, unter anderem aufgrund einer Stellungnahme des Begleitausschusses, die auf der Grundlage von Laborvergleichstests abgegeben wurde.

Vor dem Entzug der Zulassung erhält das Labor eine Mitteilung per Einschreiben. Es hat die Möglichkeit, seine Verteidigungsmittel innerhalb eines Monats vorzubringen. Der Beschluss über den Entzug der Zulassung ist zu begründen. Er wird dem Betroffenen mitgeteilt und auszugsweise im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

BEI AUSBLEIBENDER ANTWORT

Bis zur amtlichen Zulassung kann jedes Labor, das alle vom Minister festgelegten technischen Vorschriften für das Labor erfüllt, insbesondere die Labore des Analyse- und Beratungsnetzwerks REQUASUD, als behördlich zugelassen gelten.

EINSPRUCH EINLEGEN

Ein Einspruch vor dem Staatsrat ist möglich.

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Cellule Intégration Agriculture-Environnement (CIAE), wenn Sie Fragen zur Zulassung von Labors für die Analyse des Gehalts an auswaschbarem Stickstoff haben.
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3748
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