Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten

Zusammengefasst

Sie möchten in der Wallonie Hunde oder Katzen verkaufen? Dann müssen Sie sich als Züchter registrieren lassen.

Dies gilt nur für Tierzuchtbetriebe. Diese Formalität betrifft nicht den Verkauf von anderen Tieren als Hunden und Katzen. Wenn Sie sich dafür interessieren, lesen Sie bitte den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten.

3 ZUCHTKATEGORIEN: GELEGENTLICH, HOBBY, GEWERBLICH

Welche Zulassung müssen Sie beantragen? Das hängt von der Art der Tierzucht ab, die Sie starten möchten:

  • Eine Gelegenheitszucht ist eine Zucht, die höchstens einen Wurf pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert. Eine Zulassung für eine gelegentliche Zucht ist erforderlich, sobald eine Trächtigkeit vorliegt und das Ziel darin besteht, die Jungtiere zu vermarkten, selbst wenn die Hündin oder Katze in ihrem Leben nur einen Wurf hat.
  • Eine Hobbyzucht ist eine Zucht mit höchstens 5 Würfen pro Jahr von Hunden oder Katzen.
  • Eine Gewerbliche Zucht ist eine Zucht, die mehr als 5 Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen verzeichnet.

Die Kosten und die Dauer der Zulassung unterscheiden sich je nach Kategorie der Tierhaltung:

  • Eine Zulassung für Gelegenheitszüchter kostet 50 € und ist 6 Jahre gültig.
  • Eine Zulassung für Hobbyzüchter kostet 250 € und ist 10 Jahre gültig.
  • Eine Zulassung für professioneller Züchter kostet 500 € und ist 10 Jahre gültig.

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit die Tiere im Rahmen Ihres Projekts unter den bestmöglichen Bedingungen aufgenommen und verkauft werden. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen.

Um als Zuchtbetrieb zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Ab 2026 muss das Personal Ihres Zuchtbetriebs im Bereich Tierwohl geschult sein. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.

Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie als Züchter loslegen können:

NEUE GESETZGEBUNG

Seit dem 1. März 2023 gilt eine neue Regelung für die Zulassung von Tiereinrichtungen in der Wallonie. Der wallonische Erlass vom 24. November 2022 hat nämlich zum Ziel, sich an die jüngsten gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Entwicklungen im Bereich des Tierwohls anzupassen.

Lesen Sie das Handbuch zur Popularisierung dieses neuen Erlasses in den nützlichen Dokumenten weiter unten.

HABEN SIE IHRE ZULASSUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2023 ERHALTEN?

Vor dem 1. März 2023 erteilte Zulassungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 24. November 2022 eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten in der Tat bereits ab dem 1. März 2023.

Sie verfügen hingegen über eine zusätzliche Frist (bis zum 1. Januar 2028), um die Unterkunftsflächen in Ihrem Zuchtbetrieb an die neue Regelung anzupassen. Sehen Sie sich die Standards unter „Bedingungen“ weiter unten an.

Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung einen neuen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Lesen Sie auch die Übergangsbestimmungen im Kalender des Übergangs auf der Website des Tierwohls in der Wallonie

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?

Um eine Zulassung als Zuchtbetrieb zu beantragen, lesen Sie das vollständige Verfahren unter „Verfahren“ weiter unten.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Person oder jedes Unternehmen, das in der Wallonie Hunde oder Katzen verkaufen möchte, muss eine Zulassung als Züchter erhalten.

Möchten Sie andere Tiere als Hunde oder Katzen verkaufen? Lesen Sie den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten.

 

Bedingungen

HALTUNGSBEDINGUNGEN: MINDESTMASSE

Seit dem 1. März 2023 müssen Sie bei der Haltung von Hunden und Katzen diese Mindestmaße einhalten

Haben Sie Ihre Zulassung vor dem 1. März 2023 erhalten? Diese Maße gelten ab dem 1. Januar 2028 für Züchter.

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:

  • Ihnen die Zulassung als Züchter entzogen wurde
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
Prozedur
GELEGENTLICHER ZÜCHTER
 

BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE:  Um als vollständig angesehen zu werden, muss Ihr Antrag auf Zulassung als Gelegenheitszüchter die folgenden Dokumente enthalten:

  • eine Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Berichts über den Besuch der Einrichtung: Dieser muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Zulassung vom Vertragstierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden (Muster siehe unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Liste der Identifizierungen der Zuchttiere des Zuchtbetriebs, die in der offiziellen Registrierungsplattform für Hunde (DogID) oder der offiziellen Registrierungsplattform für Katzen (CatID) registriert sind
  • ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr: 50 Euro, zahlbar auf das Konto BE65 0912 1502 6696 BIC Code GKCCBEBB mit dem Verwendungszweck „BEA Zulassung“

ANTRAG UND NACHBEREITUNG

  • Füllen Sie das Online-Formular für den Antrag auf Zulassung GELEGENTLICHER ZÜCHTER aus, das Sie weiter unten unter „Online-Formular“ finden.
  • Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar.
  • Wenn Ihr Antrag vollständig ist, wird die Entscheidung über die Zulassung als gelegentlicher Züchter innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung des Eingangs Ihres vollständigen Antrags getroffen

Die Zulassung für gelegentliche Züchter ist für 6 Jahre gültig.

 

HOBBY- ODER GEWERBLICHER ZÜCHTER

 

BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE: Um als vollständig angesehen zu werden, muss Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter oder gewerblicher Züchter die folgenden Dokumente enthalten:

  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten, die Größe der Gehege oder Einrichtungen und die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an
  • eine Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Berichts über den Besuch der Einrichtung: Dieser muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Zulassung vom Vertragstierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden (Muster siehe unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Liste der Identifizierungen der Zuchttiere des Zuchtbetriebs, die in der offiziellen Registrierungsplattform für Hunde (DogID) oder der offiziellen Registrierungsplattform für Katzen (CatID) registriert sind
  • eine Kopie des Verfahrens, in dem die Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt sind, die zur Erfüllung der Auflage, Zugang zu einem Auslauf zu haben, eingegangen wurden
  • der Neuzuordnungsplan
  • ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr: 250 Euro für eine Hobbyzucht oder 500 € für eine gewerbliche Zucht, zahlbar auf das Konto BE65 0912 1502 6696 BIC Code GKCCBEBB mit dem Verwendungszweck „BEA Zulassung“
  • (ab dem 1. Januar 2026 eine Kopie der Ausbildungsnachweise der in der Einrichtung tätigen Personen)

 

ANTRAG UND NACHBEREITUNG

  • Füllen Sie das Online-Formular für den Antrag auf Zulassung HOBBYZÜCHTER ODER GEWERBLICHER ZÜCHTER aus, das Sie weiter unten unter „Online-Formular“ finden.
  • Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar. 
  • Wenn die Bewerbung vollständig und zulässig ist, wird Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt, damit Sie mit der Aktivität beginnen können.
  • Sie können mit Ihrer Aktivität beginnen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!)
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten.
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Zuchtbetriebs wird von unseren Diensten durchgeführt
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 8 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen

EINSPRUCH

Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen:

  • per E-Mail an die Adresse https://eproadmin.raadvst-consetat.be
  • per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Wenden Sie sich an die Direktion für Qualität und Tierwohl, wenn Sie Fragen zur gelegentlichen Zulassung als Hunde- und Katzenzüchter haben
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2444
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