Einen Auszug aus der Zentraldatei für Umweltkriminalität und Tierwohl beantragen, um ein Haustier zu erwerben

Zusammengefasst

Sie haben endlich Ihre Traumkatze bei einer zugelassenen wallonischen Zucht gefunden?

Sie vergrößern Ihre Familie, indem Sie einen Hund aus einem Tierheim der Wallonie adoptieren, und bereiten sich darauf vor, diesen Sommer schöne Spaziergänge zu machen?

Ist der Hühnerstall bereit, Ihre neuen Hühner im Garten aufzunehmen?

Ab dem 1. Juli 2022müssen Sie sich bei dem Züchter, dem Tierheim oder dem in der Wallonie ansässigen Geschäft, bei dem Sie Ihr Haustier abholen, als vertrauenswürdig erweisen.

Als Privatperson sind Sie verpflichtet, für jeden Kauf, jede Adoption und jede Schenkung eines Haustiers auf wallonischem Gebiet einen Auszug aus der Zentraldatei für Umweltkriminalität und Tierwohl vorzulegen.

Welche Haustiere sind betroffen?

Alle Arten von Haustieren sind betroffen, wenn sie von einer Privatperson von einem Gewerbetreibenden erworben werden.

Warum?

Es werden zwei Ziele verfolgt:

  1. Zu vermeiden, dass Personen, die bereits ein Tier misshandelt haben, dies mit anderen Tieren erneut tun können.
  2. Spontankäufe zu vermeiden, ohne dass über die Einschränkungen nachgedacht wird, die die Haltung dieses oder jenes Tieres mit sich bringen wird. Diese von den Emotionen des Augenblicks diktierten Käufe führen allzu oft dazu, dass die Tiere - vor allem zur Urlaubszeit - ausgesetzt werden. Die Schritte, die zum Erhalt des Dokuments bei der Gemeinde unternommen werden müssen, werden Zeit zum Nachdenken geben, wodurch solche Situationen vermieden werden können. 

Begeben Sie sich in Ihre Gemeindeverwaltung und beantragen Sie Ihren Auszug aus der zentralen Datei!

 

Achtung

Die Genehmigung: Dauer und Preis

Diese Genehmigung ist 30 Tage lang gültig. Wenn Sie nach der Adoption oder dem Kauf eines Tieres im Juli planen, innerhalb von mehr als 30 Tagen ein weiteres Tier zu adoptieren, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen neuen Antrag stellen.

Jede Gemeinde kann entscheiden, ob das Dokument kostenlos oder kostenpflichtig ist, und legt gegebenenfalls den Preis fest.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede (Privat-)Person, die folgende Tiere kaufen, adoptieren oder aufnehmen möchte:

  • jede Art von Haustier
  • bei einem Verkäufer, Tierheim oder Geschäft
  • auf wallonischem Gebiet

 

 

 

 

 

Bedingungen

Wer hat Anspruch auf diesen Auszug aus der zentralen Datei?

Standardmäßig jede Person, es sei denn, ihr wurde dieses Recht durch eine Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung dauerhaft oder vorübergehend entzogen.

In welchen Fällen ist der Auszug aus der zentralen Datei vorgeschrieben?

Der Auszug ist obligatorisch, wenn ein Haustier von einem Gewerbetreibenden an eine Privatperson verkauft, zur Adoption freigegeben oder verschenkt wird. Dieses Dokument wird also von Privatpersonen verlangt, die ein Tier auf wallonischem Gebiet adoptieren oder kaufen:

  • in Einrichtungen, die auf den Verkauf von Tieren spezialisiert sind
  • in Tierheimen
  • bei Haustierzüchtern

Der Auszug aus der zentralen Datei eines Tieres ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Der Erwerb des Tieres erfolgt zu rein wirtschaftlichen Zwecken, was bedeutet, dass Sie z. B. bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen sind (z. B.: Ein Geflügelzüchter muss für den Kauf von neuem Geflügel keine Haltungsgenehmigung beantragen).
  • Der Verkauf oder das Verschenken eines Tieres zwischen Privatpersonen, sofern es sich nicht um einen Hund oder eine Katze handelt
  • Die Adoption oder der Kauf eines für besondere Aufgaben ausgebildeten Haustieres (z. B. Assistenzhund, Arbeitshund)

Welche Pflichten haben Züchter, Tierheime und Tierhändler?

Jedes Tierheim, jeder Tierhandel und jeder Haustierzüchter ist verpflichtet, Sie gegen Abgabe eines Tieres um einen Auszug aus der zentralen Datei zu bitten. Wenn Sie über diese nicht verfügen, können Sie das gewünschte Tier nicht erwerben.

Professionelle sind außerdem dazu verpflichtet, innerhalb eines Registers die Referenz Ihres Auszugs aus der zentralen Datei und den Auszug für eine Dauer von fünf Jahren einzutragen

Wenn Ihnen diese ein Tier übergeben, ohne eine Kopie Ihres Auszugs erhalten zu haben (und somit ohne ihn in ihr Register eingetragen zu haben), müssen diese mit einer Verwaltungsstrafe von 150 bis 200.000 Euro rechnen.

Prozedur

SIE WOHNEN IN DER WALLONIE und möchten ein Tier von einem Gewerbetreibenden auf wallonischem Gebiet erwerben:

Innerhalb von maximal 30 Tagen vor dem Erwerb eines Haustieres gehen Sie mit einem Ausweisdokument zum Schalter Ihrer Gemeinde.

Der Gemeindebeamte wird die zentrale Datei konsultieren und Ihnen Ihren Auszug aus der zentralen Datei ausstellen, wenn Ihnen das Recht, ein Haustier zu halten, nicht entzogen wurde.

Wenn Ihre Gemeinde über einen E-Schalter verfügt, kann dieses Dokument auch auf diesem Weg übermittelt werden, solange es mit einem offiziellen Siegel und der Unterschrift der zuständigen Gemeindebehörde beglaubigt ist.

Eventuell kann die Gemeinde eine Gebühr verlangen, dies liegt in ihrem Ermessen.

SIE WOHNEN NICHT IN DER WALLONIE, möchten jedoch ein Tier von einem Gewerbetreibenden auf wallonischem Gebiet erwerben:

Reichen Sie Ihren Antrag ein:

  • Per Einschreiben an:

Öffentlicher Dienst der Wallonie, Landwirtschaft, Naturschätze & Umwelt (ÖDW LNU)

Zu Händen der Generaldirektorin

Avenue Prince de Liège 15

5100 Jambes, Belgien

Geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt Folgendes an:

  • Ihren Namen und Vornamen
  • Ihre Nationalregisternummer (nur wenn Sie Belgier sind)
  • die vollständige Adresse Ihres Wohnortes

Der ÖDW LNU wird Ihnen Ihren Auszug aus der zentralen Datei innerhalb von maximal 15 Kalendertagen nach Eingang Ihres Antrags mitteilen.

Kontakte

Dienste

Bei Fragen zur Genehmigung für das Halten eines Haustiers wählen Sie die gebührenfreie Nummer 1719 und wählen Sie Option 2 des Sprachmenüs.
1719
Ihre Gemeinde (nur auf Französisch verfügbar)
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Verwaltungsschritt Nr. 3925
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