Eine Zulassung als Tierhändler erhalten

Zusammengefasst

Möchten Sie Tiere verkaufen? In der Wallonie müssen Tierhandlungen, die andere Tiere als Hunde und Katzen verkaufen, eine Zulassung beantragen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können.

Wenn Sie Hunde oder Katzen verkaufen möchten, lesen Sie das Verfahren in der Formalität Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten

Der Antrag auf Zulassung als Tierhändler kostet 500 €. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig

Während dieser Zeit unterliegt Ihr Unternehmen weiterhin Kontrollen. Die Kontrollen beziehen sich auf administrative und praktische Aspekte: ausreichendes und kompetentes Personal, Vertrag mit einem Tierarzt, Buchführung, Kennzeichnung und Registrierung, Standards für die Tierhaltung...

AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN

Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit die Tiere im Rahmen Ihres Projekts unter den bestmöglichen Bedingungen aufgenommen und verkauft werden.

Um als Tiergeschäft zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Ab 2026 muss das Personal Ihres Geschäftes im Bereich Tierwohl geschult sein. Finden Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.

Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie loslegen können:

 

NEUE GESETZGEBUNG

Seit dem 1. März 2023 gilt eine neue Regelung für die Zulassung von Tiereinrichtungen in der Wallonie. Der wallonische Erlass vom 24. November 2022 hat nämlich zum Ziel, sich an die jüngsten gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Entwicklungen im Bereich des Tierwohls anzupassen.

Lesen Sie das Handbuch zur Popularisierung dieses neuen Erlasses in den nützlichen Dokumenten weiter unten.

HABEN SIE IHRE ZULASSUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2023 ERHALTEN?

Vor dem 1. März 2023 erteilte Zulassungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 24. November 2022 eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten nämlich bereits ab dem 1. März 2023.

Sie haben hingegen eine zusätzliche Frist (bis zum 1. Januar 2028), um die Unterkunftsflächen in Ihrem Geschäft an die neue Regelung anzupassen. Sehen Sie sich die Standards unter „Bedingungen“ weiter unten an.

Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung einen neuen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Lesen Sie auch die Übergangsbestimmungen im Kalender des Übergangs auf der Website des Tierwohls in der Wallonie

 

SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?

Um eine Zulassung als Tierhandel zu beantragen, lesen Sie das vollständige Verfahren unter „Verfahren“ weiter unten.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Alle Personen oder Unternehmen, die Tiere in einem Tierhandel verkaufen möchten.

Möchten Sie Hunde oder Katzen verkaufen? Lesen Sie die Formalität Eine Zulassung als Hunde- oder Katzenzüchter erhalten

 

Bedingungen

HALTUNGSBEDINGUNGEN: MINDESTMASSE

Seit dem 1. März 2023 müssen Sie bei der Haltung von Tieren (außer Hunden und Katzen), die Sie in Ihrem Geschäft verkaufen, diese Mindestmaße einhalten.

Haben Sie Ihre Zulassung vor dem 1. März 2023 erhalten? Diese Maße gelten ab dem 1. Januar 2028 für Tiergeschäfte.

 

ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN

Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:

  • Ihnen die Zulassung als Tierhandel entzogen wurde
  • es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
  • Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
Prozedur

Zusammengefasst

  1. Die Voraussetzungen für den Tierhandel prüfen
  2. Nützliche Dokumente zusammenstellen
  3. Das Online-Formular unter „Mein Bereich“ ausfüllen und uns die Anhänge zur Verfügung stellen
  4. Ihre vorläufige Zulassung erhalten
  5. Den Kontrollbesuch Ihrer Einrichtung ermöglichen
  1. Ihre endgültige Zulassung erhalten, wenn alles in Ordnung ist

BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE

Für einen vollständigen Antrag auf Zulassung als Tierhandel muss dieser die folgenden Unterlagen enthalten:

  • einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten, die Größe der Gehege oder Einrichtungen und die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an
  • eine Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Berichts über den Besuch der Einrichtung: Dieser muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Zulassung vom Vertragstierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden (Muster siehe unten unter „Nützliche Dokumente“)
  • eine Kopie des Verfahrens, in dem die Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt sind, die zur Erfüllung der Auflage, Zugang zu einem Auslauf zu haben, eingegangen wurden
  • ein Nachweis über die Zahlung der mit dem Antrag verbundenen Gebühren: 500 Euro, zahlbar auf das Konto BE65 0912 1502 6696 BIC Code GKCCBEBB mit dem Verwendungszweck „BEA Zulassung“
  • (ab dem 1. Januar 2026 eine Kopie der Ausbildungsnachweise der in der Einrichtung tätigen Personen)

ONLINE-FORMULAR

Füllen Sie das Online-Formular für den Antrag auf Zulassung aus, das Sie weiter unten unter „Online-Formular“ finden.

Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar. Es kostet 500 €.

 

NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS

  • Wenn die Bewerbung vollständig und zulässig ist, wird Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt, damit Sie mit der Aktivität beginnen können.
  • Sie können mit Ihrer Aktivität beginnen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!)
  • Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten.
  • Ein Kontrollbesuch Ihres Geschäfts wird von unseren Diensten durchgeführt
  • Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 8 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen

RECHTSMITTEL

Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen:

  • per E-Mail an die Adresse https://eproadmin.raadvst-consetat.be
  • per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie die Direktion für Qualität und Tierwohl des ÖDW LNU
Bei Fragen zur Ausbildung des Personals in Ihrer Einrichtung
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4022
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