Zusammengefasst
Sie planen, ein Tierheim in der Wallonie zu eröffnen? Jedes Jahr nehmen diese Einrichtungen Tausende von Hunden, Katzen und anderen Tieren auf, die ausgesetzt wurden, verloren gegangen sind oder beschlagnahmt wurden.
In der Wallonie benötigen Tierheime eine Zulassung, um ihren Aktivitäten nachgehen zu können.
Der Antrag auf Zulassung ist kostenlos. Diese Zulassung ist für zehn Jahre gültig. Während dieser Zeit unterliegt Ihr Tierheim weiterhin Kontrollen.
AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN
Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit die Tiere im Rahmen Ihres Projekts unter den bestmöglichen Bedingungen aufgenommen werden.
Um als Tierheim zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die von Ihnen aufgenommenen Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Ab 2026 muss das Personal Ihres Tierheims im Bereich Tierwohl geschult sein. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.
Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie beginnen können, z. B. die Beantragung einer Umweltgenehmigung, wenn Ihre Einrichtung eine solche benötigt.
NEUE GESETZGEBUNG
Seit dem 1. März 2023 gilt eine neue Regelung für die Zulassung von Tiereinrichtungen in der Wallonie. Der wallonische Erlass vom 24. November 2022 hat nämlich zum Ziel, sich an die jüngsten gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Entwicklungen im Bereich des Tierwohls anzupassen.
Lesen Sie das Handbuch zur Popularisierung dieses neuen Erlasses in den nützlichen Dokumenten weiter unten.
HABEN SIE IHRE ZULASSUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2023 ERHALTEN?
Vor dem 1. März 2023 erteilte Zulassungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 24. November 2022 eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten in der Tat bereits ab dem 1. März 2023.
Sie verfügen hingegen über eine zusätzliche Frist (bis zum 1. Januar 2032), um die Unterkunftsflächen in Ihrem Tierheim an die neue Regelung anzupassen. Sehen Sie sich die Standards unter „Bedingungen“ weiter unten an.
Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung einen neuen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Lesen Sie auch die Übergangsbestimmungen im Kalender des Übergangs auf der Website des Tierwohls in der Wallonie.
SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?
Um eine Zulassung als Tierheim zu beantragen, lesen Sie das vollständige Verfahren unter „Verfahren“ weiter unten.
HABEN SIE EINE ZULASSUNG?
Spätestens am 31 märz eines jeden Jahres müssen sie der Verwaltung einen jährlichen Tätigkeitsbericht übermitteln, der mindestens Statistiken über die Anzahl der aufgenommenen Tiere, die anzahl der Adoptionen und die Unterbringungen enthält, bis zum Tod durchgeführt. Füllen Sie diesen Bericht aus, der unten unter "Online-Formulare" verfügbar ist. Achtung: Aufgrund der Einführung dieses neuen Formulars wird die Frist für die Einreichung Ihres Jahresberichts ausnahmsweise bis zum 20. April 2024 verlängert.
Achtung
Im Detail
Jeder Bürger oder jede Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht kann eine Zulassung beantragen, um ein Tierheim in der Wallonie zu eröffnen.
HALTUNGSBEDINGUNGEN: MINDESTMASSE
Seit dem 1. März 2023 müssen Sie sich an Folgendes halten:
- Die Mindestmaße für die Haltung von Hunden und Katzen
- Die Mindestmaße für die Haltung von sonstigen Tieren
Haben Sie Ihre Zulassung vor dem 1. März 2023 erhalten? Diese Maße gelten ab dem 1. Januar 2032 für die Tierheime.
ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN
Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:
- Ihnen die Zulassung als Tierheim entzogen wurde
- es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
- Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
Zusammengefasst
|
BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE
Für einen vollständigen Antrag auf Zulassung als Tierheim muss dieser die folgenden Unterlagen enthalten:
- einen Übersichtsplan der Einrichtung: dieser gibt die Funktion der Räumlichkeiten sowie die Größe der Gehege oder Einrichtungen und ggf. die Größe der für die Tiere zugänglichen Außenbereiche an
- eine Kopie des Tierarztvertrags (Muster unten unter „Nützliche Dokumente“)
- eine Kopie des Berichts über den Besuch der Einrichtung: Dieser muss innerhalb eines Monats vor dem Antrag auf Zulassung vom Vertragstierarzt ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden (Muster siehe unten unter „Nützliche Dokumente“)
- eine Kopie der im Belgischen Staatsblatt veröffentlichten Satzung des Vereins
- eine Kopie des Verfahrens, in dem die Maßnahmen und Verpflichtungen aufgeführt sind, die zur Erfüllung der Auflage, Zugang zu einem Auslauf zu haben, eingegangen wurden
- (ab dem 1. Januar 2026 eine Kopie der Ausbildungsnachweise der in der Einrichtung tätigen Personen)
ONLINE-FORMULAR
Füllen Sie das Online-Formular für den Antrag auf Zulassung aus, das Sie weiter unten unter „Online-Formular“ finden.
Dieses Verfahren ist nur in französischer Sprache verfügbar. Es ist kostenlos.
NACHVERFOLGUNG IHRES ANTRAGS
- Wenn die Bewerbung vollständig und zulässig ist, wird Ihnen eine vorläufige Zulassung erteilt, damit Sie mit der Aktivität beginnen können.
- Sie können mit Ihrer Aktivität beginnen, sobald Sie die vorläufige Zulassung erhalten haben (nicht früher!)
- Sobald Sie Ihre vorläufige Zulassung erhalten haben, müssen Sie die unter „Nützliche Dokumente“ aufgeführten Unterlagen auf dem neuesten Stand halten.
- Ein Kontrollbesuch Ihres Tierheims wird von unseren Diensten durchgeführt
- Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Zulassung wird innerhalb von 8 Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags getroffen
EINSPRUCH
Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen:
- per E-Mail an die Adresse https://eproadmin.raadvst-consetat.be
- per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel
- Erlass der wallonischen Regierung vom 24. November 2022 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Haltung und Vermarktung innerhalb dieser Einrichtungen (
- Arrêté du gouvernement wallon du 24/11/2022 relatif aux conditions d'agrément des établissements pour animaux et aux conditions de détention et de commercialisation au sein des établissements
Formulare
Online
Documents utiles
- Muster eines Tierarztvertrages (= Anhang 2 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Bericht eines Tierarztbesuches (= Anhang 3 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man ein Tier erwirbt (= Anhang 7 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Register der Ein- und Ausgänge der Tiere in einem Tierheim (= Anlage 9 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Erklärung zur Übertragung eines Hundes, die vom Besitzer des Tieres auszufüllen ist (= Anlage 10 des EWR vom 24.11.2022) (nur in französischer Sprache verfügbar)
- Mindestmaße für die Haltung von Hunden und Katzen (= Anhang 12 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Mindestmaße für die Haltung von Tieren (= Anhang 13 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Mustervereinbarung zwischen einem Tierheim und einer Gastfamilie (= Anhang 14 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)
- Wie kann ich als zugelassenes Tierheim auf Mon Espace zugreifen? (nur auf Französisch verfügbar)
- Sehen Sie das Handbuch zur Popularisierung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. November 2022 ein (nur auf Französisch verfügbar)