Erhalt einer regionalen Prämie, die für den Kauf eines Fahrrads, Lastenrads oder Fahrradanhängers für radlogistische Aktivitäten bestimmt ist

Zusammengefasst

Sind Sie eine juristische Person oder ein Selbstständiger? Möchten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Fahrradausrüstung erwerben, um Waren zu transportieren oder Dienstleistungen zu erbringen, bei denen Material bewegt werden muss?

Die Wallonie bietet Ihnen eine Prämie für den Kauf eines oder mehrerer neuer oder gebrauchter Fahrräder, Lastenräder oder Fahrradanhänger mit oder ohne elektrischer Unterstützung für Aktivitäten im Bereich der Radlogistik (Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen). Ziel ist es, die Entwicklung des Warentransports mit Lastenrädern auf wallonischem Gebiet zu unterstützen!

Diese Prämie richtet sich an alle juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an alle Selbstständigen, die einen Geschäftssitz in der Wallonie haben und sich verpflichten, dass 75 % der Aktivitäten, die mithilfe des bezuschussten Materials durchgeführt werden, in der Wallonie stattfinden.

Der Kauf muss nach dem 1. Januar 2024 getätigt worden sein.

Achtung

Der Kauf von Fahrrädern, Lastenrädern und Fahrradanhängern muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein. Demnach können nur quittierte Rechnungen, die ab dem 02.01.2024 datiert sind, berücksichtigt werden.

 

In Bezug auf gebrauchtes Material wird darauf hingewiesen, dass es von einem Fachhändler und nicht von einer Privatperson gekauft werden muss. Eine ordnungsgemäß auf den Antragsteller der Prämie ausgestellte und bezahlte Rechnung eines professionellen Händlers muss dem Prämienantrag beigefügt werden.

 

In Bezug auf maßgefertigtes Material gilt, dass die Rechnung unbedingt den Grundkauf enthalten muss, d. h. das Fahrrad, Lastenrad oder den Fahrradanhänger, das/der umgebaut wird. Die Rechnung kann Arbeitsstunden enthalten, die für die Maßanfertigung erforderlich sind, darf aber keinesfalls nur diese Arbeitsstunden enthalten.

 

Ein doppelter regionaler Zuschuss für dasselbe Material ist nicht gestattet.

 

Ein doppelter Zuschuss über verschiedene subsidiäre Behörden ist nur dann zulässig, wenn die Summe dieser Zuschüsse 80 % des Gesamtpreises des Fahrrads, Lastenrads oder Anhängers ohne Mehrwertsteuer nicht übersteigt.

 

Der Zuschuss ist auf 50.000 Euro pro Empfänger über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren begrenzt.

 

Diese Prämie ist verfügbar, bis das von der Wallonie vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.

 

Diese Prämie wird vorbehaltlich der Annahme Ihres Antrags durch die wallonische Verwaltung gewährt.

Im Detail

Bedingungen
  • Einen Geschäftssitz in der Wallonie haben.
  • 75 % der Aktivitäten, die mit dem bezuschussten Material durchgeführt werden, müssen in der Wallonie stattfinden.
  • Das bezuschusste Material 3 Jahre lang in der Aktivbilanz des Unternehmens behalten.
  • Die De-minimis-Regel einhalten, deren Rechtsgrundlage die Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ist.
Vorteile

Die Höhe der Prämie beträgt 50 % des Rechnungsbetrags ohne Mehrwertsteuer, höchstens jedoch:

  • Gebrauchtes Material
  • 800 Euro für jedes gebrauchte Fahrrad oder Lastenrad ohne elektrische Unterstützung;
  • 2500 Euro für jedes gebrauchte Fahrrad oder Lastenrad mit elektrischer Unterstützung;
  • 1750 Euro für jeden gebrauchten Fahrradanhänger, mit oder ohne elektrischer Unterstützung, einschließlich der Lademodule, die am Rahmen des Anhängers befestigt werden können.

 

  • Neues Material
  • 1500 Euro für jedes neue Fahrrad oder Lastenrad ohne elektrische Unterstützung;
  • 5000 Euro für jedes neue Fahrrad oder Lastenrad mit elektrischer Unterstützung;
  • 3500 Euro für jeden neuen Fahrradanhänger, mit oder ohne elektrischer Unterstützung, einschließlich der Lademodule, die am Rahmen des Anhängers befestigt werden können. 

 

Der Zuschuss ist auf 50.000 Euro pro Empfänger über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren begrenzt.

Prozedur

Anträge werden nur online über die Plattform https://monespace.wallonie.be gestellt.

Um einen Ordner einzugeben, führen Sie folgende Schritte aus:

1. Klicken Sie auf diesen Link, um auf die sichere Plattform „Mein Bereich“ zu gelangen.

 

2. Identifizieren Sie sich:

  • entweder mithilfe Ihres elektronischen Personalausweises und eines Kartenlesegeräts;
  • über die App Itsme;
  • oder mit einem einmaligen Sicherheitscode, der per SMS verschickt wird.

 

3. Sobald Sie sich eingeloggt haben, klicken Sie auf „Professioneller Bereich“ und wählen Sie das Unternehmen aus, für das Sie den Antrag einreichen.

 

4. Folgen Sie dann den Anweisungen, um das Online-Formular auszufüllen und Ihren Antrag einzureichen.

 

Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht im Professionellen Bereich finden, muss zunächst das Verfahren zur Ersteinrichtung durchgeführt werden (siehe unten). Dieses Verfahren muss nur einmal durchgeführt werden.
 

Wie erhalte ich Zugang zum Professionellen Bereich meines Unternehmens?

Um auf den Professionellen Bereich Ihres Unternehmens in Mein Bereich zugreifen zu können, muss das betreffende Unternehmen Ihnen zuvor den Zugriff auf diesen Bereich erlauben.

Dazu muss Ihnen der von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens ernannte Hauptzugriffsmanager (HZM) zuvor eine Einladung schicken. Diese Einladung ermöglicht es Ihnen, im Namen des Unternehmens im Professionellen Bereich zu handeln, entsprechend einer Ihnen zugewiesenen Rolle.
Dieses Verfahren gilt für jeden Gewerbetreibenden mit einer ZDU-Nummer: Unternehmen, Selbstständige, Gemeinden, ÖSHZ, VoG...
 

Benötigen Sie Hilfe zum Antragsformular oder zur Funktionsweise von monespace.wallonie?

Lesen Sie die Benutzerhandbücher, die Sie über die Schaltfläche „Hilfezentrum“ in der oberen rechten Ecke von https://monespace.wallonie.be aufrufen können.

  • Leitfaden Hauptzugriffsmanager: enthält Einzelheiten zum Zugriffsverfahren auf den Professionellen Bereich
  • Benutzerhandbuch - Professionell: beschreibt Mein Bereich und seine Funktionen

 

Sie können sich auch an den Helpdesk wenden:

Tel.: 078 79 01 02 (Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr)

E-Mail : aideenligne@wallonie.be

 

Haben Sie noch Fragen zur Prämie (Vorschriften, Gewährungsbedingungen, Verpflichtungen...)?

Sehen Sie sich die FAQ an.

Wählen Sie die 1718 (kostenfreie Rufnummer) oder senden Sie eine E-Mail an prime.velo@spw.wallonie.be

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5000 NAMUR

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