Zusammengefasst
Aufgrund der Überlastung der Straßen und ihrer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt hat die wallonische Regierung am 16. Dezember 2021 einen Erlassfür Unternehmen, die Waren mit Lastenfahrrädern mit höchstens 1,20 m breiten Anhängern transportieren, verabschiedet. Der entsprechende EWR ist seit dem 1. Januar 2022 anwendbar.
Auch die Straßenverkehrsordnung (K.E. vom 1. Dezember 1975) wurde verbessert und legt genau fest (u. a. in den Artikeln 46 und 82), wie diese Art von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen verwendet werden darf.
Im Sinne der Effizienz und der Zusammenstellung von Erfahrungen wurde ein Pilotprojekt eingerichtet In diesem Rahmen legt der EWR die Modalitäten für die Beantragung und Erteilung einer (verlängerbaren) Lizenz fest. Die Abteilung für die Regelung der Straßenverkehrssicherheit und Straßenkontrolle ist für die Entgegennahme der Unterlagen und die Entscheidung zuständig.
Achtung
Zu den Bestandteilen des Lizenzantrags zählt die Angabe der von den Lastenfahrrädern genutzten Strecken durch die Unternehmen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und ihrer Auswirkungen auf den Verkehrsfluss sowie der Erhaltung von Einrichtungen und Bauwerken. Und natürlich unter Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer.
Im Detail
Erhalt einer Transportzulassung unter den im Zulassungsantrag angegebenen Bedingungen.
Die Lizenz muss bei der Generaldirektion Straßenverkehr und Verkehrssicherheit des Öffentlichen Dienstes der Wallonie über die E-Mail-Adresse velocargo.mobilite@spw.wallonie.be beantragt werden. Die folgenden Dokumente müssen als Anhang beigefügt werden:
- Das Formular mit den auszufüllenden Unternehmensdaten, das sich in Anhang 1 des Erlasses der wallonischen Regierung über Lastenfahrräder mit Anhänger mit einer Breite von mehr als einem Meter im Rahmen von Pilotprojekten (16. Dezember 2021) befindet.
- Die datierte und unterschriebene Bescheinigung der Haftpflichtversicherung, deren Muster in Anhang 2 des AGW vom 16. Dezember 2021 enthalten ist.
- Die datierte und unterschriebene eidesstattliche Erklärung, deren Muster in Anhang 3 des EWR vom 16. Dezember 2021 enthalten ist, in der bestätigt wird, dass der Antragsteller die Kuriere, die für ihn arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit für die Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrssicherheit sensibilisiert hat.