Zusammengefasst
LE RÉSEAU NATURA 2000 POUR PROTÉGER ESPÈCES ET BIOTYPES
Liegt Ihr Grundstück in einem Natura-2000-Gebiet?
Möchten Sie dort temporäre Unterkünfte für eine Pfadfindergruppe errichten?
Diese Handlungen auf einem Grundstück in einem Natura 2000-Gebiet unterliegen einer vorherigen MITTEILUNG bei der Abteilung Natur und Wälder (ANF) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU).
DAS NATURA-NETZ 2000 ZUM SCHUTZ VON ARTEN UND BIOTYPEN
Die Natura-2000-Gebiete bilden das Natura-2000-Netz.
Ziel dieses Netzes ist es, eine Reihe von Artenpopulationen und Biotopen zu schützen, die auf europäischer Ebene als wichtig erachtet werden und für die ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden muss.
Es gibt drei Stufen von Schutzmaßnahmen, von der stärksten bis zur schwächsten, für alle Parzellen in allen Natura 2000-Gebieten:
- verbotene Handlungen, die einer Ausnahmeregelung unterliegen
- Handlungen, die einer Genehmigung unterliegen
- Handlungen, die einer Mitteilung unterliegen
Durch diese Bewirtschaftungsmaßnahmen werden Lebensräume und Arten geschützt, indem die Möglichkeit, bestimmte Handlungen durchzuführen, eingeschränkt wird.
ZU BEACHTENDE BEWIRTSCHAFTUNGSMASSNAHMEN
Als Eigentümer oder Bewohner eines Grundstücks in einem Natura 2000-Gebiet müssen Sie allgemeine Bewirtschaftungsmaßnahmen einhalten, die für alle Natura 2000-Gebiete gelten.
Besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen müssen ebenfalls eingehalten werden. Sie sind spezifisch für die Bewirtschaftungseinheiten, die auf Ihrer Parzelle entsprechend der dort vorkommenden Lebensräume oder Arten kartografiert wurden:
- spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen für aquatische Lebensräume
- spezifische Managementmaßnahmen für offene Lebensräume (vom Typ Grasland)
- spezifische Bewirtschaftungsmaßnahmen für Waldlebensräume
Die allgemeinen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die spezifischen Bewirtschaftungsmaßnahmen für die 14 Bewirtschaftungseinheiten werden im Bewirtschaftungsleitfaden Natura 2000 detailliert beschrieben.
Um die spezifischen Bewirtschaftungsmaßnahmen für Ihr Grundstück in einem Natura-2000-Gebiet zu identifizieren, konsultieren Sie die Kartografie der Natura-2000-Bewirtschaftungseinheiten auf dem Geoportal der Wallonie. Wie Sie die über das Geoportal der Wallonie kartografierten Natura 2000-Bewirtschaftungseinheiten anzeigen können, erfahren Sie in der Gebrauchsanweisung auf der Website von Natagriwal.
Achtung
Derzeit umfasst das Natura-2000-Netz 240 Gebiete mit einer Fläche von 220.944 ha (13 % des wallonischen Territoriums).
Im Detail
Jede Person, die dort Handlungen, Arbeiten, Anlagen oder Aktivitäten auf einer Parzelle durchführen möchte, die sich in einem Natura 2000-Gebiet befindet, nämlich:
- Selbst nutzender
- Eigentümer:
- Inhaber eines Nießbrauchrechts
- Inhaber eines Erbpachtrechts
- Inhaber eines Baurechts
- Inhaber eines Nutzungsrechts
- Inhaber eines Wohnrechts
- Inhaber eines Konzessionsrechts
- Inhaber eines datierten Pachtvertrags über eine Immobilie in einem Natura-2000-Gebiet
- Inhaber eines Pachtvertrags für eine Immobilie in einem Natura-2000-Gebiet
Alle Bedingungen für die allgemeinen Bewirtschaftungsmaßnahmen und die 14 spezifischen Bewirtschaftungseinheiten werden im Natura 2000-Bewitschaftungsleitfaden detailliert beschrieben.
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Die Mitteilung erfolgt durch Ausfüllen des Mitteilungsformulars (siehe Rubrik „Formulare“), der der Lageplan beigefügt werden muss.
Der Antrag umfasst:
- die Identifizierung des Antragstellers
- den Namen und Vornamen des Antragstellers, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
- die Bezeichnung oder den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, Anschrift des Unternehmenssitzes sowie den Namen, Vornamen und die Anschrift der Person, die zur Einreichung des Antrags bevollmächtigt ist
- die Bezeichnung des betreffenden Gebiets und den Code des Natura-2000-Gebiets
- den Gegenstand des Antrags
- den Standort und die Präsentation des Projekts
- den Lageplan auf einer IGN-Karte in einem Maßstab von mehr als 1:10.000
SENDUNG DES ANTRAGS AN DIE ANF
- per Einschreiben oder auf eine andere Weise, die Ihrer Absendung und dem Erhalt des Schriftstücks ein definitives Datum verleiht
- an die Regionaldirektion der ANF, die territorial für Ihre Parzelle zuständig ist (siehe Rubrik „Kontakte“)
EMPFANG IHRER MITTEILUNG DURCH DIE ANF
Die ANF nimmt Ihre Mitteilung zur Kenntnis und prüft sie auf Vollständigkeit.
Ihre Mitteilung ist unvollständig: die ANF fordert Sie auf, die fehlenden Elemente nachzureichen (per Einschreiben oder auf eine andere Weise, die dem Versand und dem Erhalt des Schreibens ein definitives Datum verleiht).
Ihre Mitteilung ist vollständig: wenn die ANF nicht innerhalb von 15 Kalendertagen reagiert, wird Ihr Antrag angenommen.
EINSPRUCH EINLEGEN
Sie können über das Beschwerdeformular in der Rubrik „Formulare“ weiter unten eine Beschwerde beim Minister für Natur einreichen.
- Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
- 24. März 2011 - Erlass der wallonischen Regierung mit allgemeinen Vorbeugungsmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete sowie für Gebiete, die sich für das Natura-2000-Netz bewerben (B.S. 03.05.2011) - Inoffizielle Koordination des ÖDW LNU
- 19. Mai 2011 - Erlass der wallonischen Regierung zur Festlegung der Arten von Bewirtschaftungseinheiten, die innerhalb eines Natura-2000-Gebiets abgegrenzt werden können, sowie der besonderen Verbote und Vorbeugungsmaßnahmen, die dort gelten (B.S. 03.06.2011) - Inoffizielle Koordination des ÖDW LNUdort gelten (B.S. 03.06.2011) - Inoffizielle Koordination des ÖDW LNU
- 23. Oktober 2008 - Erlass der wallonischen Regierung zur Festlegung bestimmter Modalitäten des Präventivsystems für Natura 2000-Gebiete
Formulare
Downloads
Nützliche Links
- Wie Sie die kartografierten Natura 2000-Bewirtschaftungseinheiten auf Ihrem Grundstück über das Geoportal der Wallonie anzeigen können (nur auf Französisch verfügbar)
- Geoportal der Wallonie (nur auf Französisch verfügbar)
- Sehen Sie die Informationen zu Natura 2000 auf der Website von Natagriwal ein (nur auf Französisch verfügbar)
- Lesen Sie den Leitfaden zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen im Natura 2000-Netz (nur auf Französisch verfügbar)
- Sehen Sie die Informationen zu Natura 2000 auf dem Biodiversitätsportal der Wallonie ein (nur auf Französisch verfügbar)