Zusammengefasst
Die finanziellen Beihilfen stellen einen der wichtigsten Hebel dar, der von der wallonischen Region eingesetzt wird, um ihre Ziele in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation zu erreichen.
Die Forderungsakte, im Rahmen von Beihilfen zur Forschung, Entwicklung und Innovation, ist das Dokument, mit dem Sie die Verwaltung über die Ausgaben informieren, die in einem bestimmten Zeitraum und für eine spezifische Forschungsvereinbarung entstanden sind.
Da sich die entstandenen Ausgaben je nach durchgeführtem Forschungsprojekt unterscheiden, bezieht sich dieser Teil auf kofinanzierte Beihilfen.
Achtung
Sie können eine Forderungsakte einreichen, sofern zuvor ein technischer Bericht eingereicht wurde, der die Fortschritte der Forschung für einen bestimmten Zeitraum erläutert.
Im Detail
Jede Einheit (Unternehmen, Forschungszentrum, Institution/Institut), die eine Vereinbarung über eine Beihilfe zur Forschung, Entwicklung und Innovation mit der wallonischen Region unterzeichnet hat.
Diese Ausgaben werden über die Seite Euroges zurückgezahlt. Das vollständige Verfahren befindet sich unten.
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01