Kofinanzierte Beihilfe - Finanzberichterstattung der Beihilfen für Forschung und Entwicklung der Innovation

Zusammengefasst

Die finanziellen Beihilfen stellen einen der wichtigsten Hebel dar, der von der wallonischen Region eingesetzt wird, um ihre Ziele in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation zu erreichen.

Die Forderungsakte, im Rahmen von Beihilfen zur Forschung, Entwicklung und Innovation, ist das Dokument, mit dem Sie die Verwaltung über die Ausgaben informieren, die in einem bestimmten Zeitraum und für eine spezifische Forschungsvereinbarung entstanden sind.  

Da sich die entstandenen Ausgaben je nach durchgeführtem Forschungsprojekt unterscheiden, bezieht sich dieser Teil auf kofinanzierte Beihilfen.

Achtung

Sie können eine Forderungsakte einreichen, sofern zuvor ein technischer Bericht eingereicht wurde, der die Fortschritte der Forschung für einen bestimmten Zeitraum erläutert.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Jede Einheit (Unternehmen, Forschungszentrum, Institution/Institut), die eine Vereinbarung über eine Beihilfe zur Forschung, Entwicklung und Innovation mit der wallonischen Region unterzeichnet hat.

Prozedur

Diese Ausgaben werden über die Seite Euroges zurückgezahlt. Das vollständige Verfahren befindet sich unten.

Kontakte

Dienste

Abteilung Finanzmanagement
Direktion Finanzverwaltung

Kontaktpersonen

Viatour Jean-Philippe
081/77.87.60
Imachaal Ibrahim
081/77.87.43
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3710
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