Vom EFRE 2021-2027 mitfinanzierte Investitionsprämie beantragen

Zusammengefasst

  • Sie sind ein Unternehmen (eine natürliche Person oder eine juristische Person in der Größe eines KMU);
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Niederlassungseinheit in der Wallonie;
     
  • Sie üben eine verarbeitende Tätigkeit in einem für den EFRE zugelassenen und förderfähigen Tätigkeitsbereich aus;
     
  • Sie planen Investitionen in einer Entwicklungszone;
     
  • Ihr Projekt fällt mindestens unter eines der fünf qualitativen Kriterien für den Zugang zu den Beihilfen des EFRE-Programms Wallonie 2021-2027 - Maßnahme 4 der Ergänzung zur Programmplanung - Investitionsbeihilfen;
     
  • Sie schaffen mindestens vier Arbeitsplätze (bei kleinen Unternehmen) oder mindestens sechs Arbeitsplätze (bei mittleren Unternehmen).

Die Wallonie kann Ihnen eine Investitionsprämie gewähren, die aus dem EFRE kofinanziert wird.

Die gewährte Beihilfe hängt von der Größe des Unternehmens (klein oder mittelgroß), den qualitativen Kriterien des Projekts, seinem Standort und gegebenenfalls der Schaffung von Arbeitsplätzen ab.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Befreiung vom Immobiliensteuervorabzug profitieren.

Achtung

  1. Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten Verpflichtungen im Zusammenhang mit Investitionen eingehen (Bestellscheine usw.). Es ist ratsam, auf die Startfreigabe zu warten, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
     
  2. Sie müssen einen Unternehmenspass beantragen, bevor Sie das Antragsformular für die Intervention ausfüllen.
     
  3. Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten nach dem ersten Antrag beginnen und es innerhalb von 4 Jahren nach diesem Datum abschließen.
     
  4. Sie müssen die Investition für die vorgesehenen Zwecke und Bedingungen fünf Jahre lang nach Abschluss des Programms aufrechterhalten und nutzen.
     
  5. Darüber hinaus müssen Sie bestimmte zusätzliche Informations- und Publizitätspflichten erfüllen sowie eine Ausschreibungspolitik für den Kauf von Investitionsgütern verfolgen und schließlich eine getrennte Buchhaltung führen oder über ein angemessenes Buchhaltungskonto für Transaktionen im Zusammenhang mit bezuschussten Investitionen verfügen.

Die Frist für die Durchführung und Zahlung der Investitionen ist der 31.12.2029.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Niederlassungseinheit (Betriebssitz, Geschäftssitz, Zweigstelle usw.) in der Wallonie besitzen oder gründen;

  • Planen, förderfähige Investitionen in einer Entwicklungszone zu tätigen;

  • Eine Tätigkeit im verarbeitenden Gewerbe ausüben;

  • Ein Investitionsprogramm durchführen, das:
    • sich auf einen der strategischen Interventionsbereiche von S3 bezieht oder;
    • hauptsächlich auf die Markteinführung eines innovativen Produkts abzielt, oder;
    • vor allem auf die digitale Transformation der Produktion abzielt, oder;
    • hauptsächlich auf die Zirkularität von Produkten oder Dienstleistungen in verschiedenen Phasen ihres Lebens abzielt (Gewinnung, Herstellung, Verpackung, Vertrieb, Nutzung, Lebensdauer, Reparatur, Recycling und Ende der Lebensdauer): optimiertes Management der Materialflüsse, Optimierung der Produktlebensdauer, Integration des Managements am Ende der Produktlebensdauer, nachhaltige Beschaffung von Ressourcen, Nutzung kurzer Wege, oder;
    • hauptsächlich auf die Verringerung des CO2-Fußabdrucks durch eine rationellere Energienutzung oder die Verringerung der Umweltauswirkungen der Produktion durch den Einsatz der besten verfügbaren Umwelttechniken abzielt.

 

  • Ein förderfähiges Investitionsprogramm von mindestens 125.000 EUR für kleine Unternehmen oder mindestens 250.000 EUR für mittlere Unternehmen vorlegen;
     
  • Den Antrag vor jeder festen Verpflichtung im Zusammenhang mit Investitionen (Bestellschein usw.) stellen und darin den für das Projekt erforderlichen Förderbetrag angeben;
     
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.

 

Zu beachten ist, dass die Prämie auf 100.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt ist.

Förderfähig sind KMU in den Sektoren, die für herkömmliche KMU-Beihilfen in Frage kommen, und in der verarbeitenden Industrie angesiedelt sind.;

Prozedur

Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie für die Gültigkeit Ihres Dossiers durchführen müssen:
 

  • Sie müssen über Mon Espace ein Formular für den Antrag auf Genehmigung zum Beginn eines Investitionsprogramms einreichen. Wenn Sie den Antrag bestätigen, erhalten Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung, in der eine Referenznummer angegeben ist.

Das Datum, an dem der Antrag an die Verwaltung geschickt wird, ist wichtig: Es entspricht nämlich dem Datum, ab dem der Beginn der mit dem Programm verbundenen Arbeiten möglich ist. Der Beginn der Arbeiten wird entweder als Beginn der mit der Investition verbundenen Bauarbeiten oder als erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstungsgegenständen oder als eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, definiert, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
 

  • Sie müssen unbedingt einen "Unternehmenspass" beantragen, bevor Sie das Antragsformular für die Intervention ausfüllen.

Ihr Antrag auf einen "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular ausgefüllt werden, das Sie in Mon Espace finden. Wenn Sie den Antrag bestätigen, erhalten Sie per E-Mail eine Empfangsbestätigung, in der eine Referenznummer angegeben ist.
 

  • Sie müssen das Antragsformular für Investitionsbeihilfen spätestens sechs Monate nach der Genehmigung des Beginns der Maßnahme ausfüllen. Sie geben darin die Referenznummer oder die Entscheidungsnummer des "Unternehmenspasses" an.
     
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion analysiert. Nach Abschluss dieser Analyse erhalten Sie die Entscheidung per Post.
     
  • Sie können mithilfe der dem Bescheid beigefügten Dokumente einen Antrag auf Auszahlung der Prämie stellen.

Die vom Nutzer vorzulegenden Belege sind im Antragsformular und in den Erläuterungen (die unter der Rubrik "Nützliche Dokumente" in diesem Schritt heruntergeladen werden können) aufgeführt.

Bei Ablehnung der Hilfe werden immer die Beschwerdewege mitgeteilt. Für die Einreichung von Beihilfeanträgen werden keine Gebühren erhoben.

Die Anträge werden nach Möglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet, die je nach der möglichen Komplexität des Dossiers, der Anforderung zusätzlicher Informationen, der Anforderung erforderlicher Stellungnahmen und gegebenenfalls der Bewertung der Prämie und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für die Beihilferegelung variieren kann.

Um sich die behördlichen Schritte zu erleichtern, können Sie sich direkt an die Behörden wenden.

Alle Anträge auf Unterstützung müssen auf Deutsch oder Französisch ausgefüllt werden.

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Leitung der Investitionsprogramme
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4032
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