Vom Recht auf Schülertransport für mein Kind profitieren

Zusammengefasst

Das Recht auf Schülertransport bedeutet, dass Ihr Kind an einem bestimmten Zustiegspunkt (zu Hause oder einem anderen Treffpunkt) für den Weg zu und von der Schule abgeholt und abgesetzt werden kann.
Die Umsetzung ist nur dann sinnvoll, wenn es kein bestehendes und angepasstes öffentliches Verkehrsangebot (regelmäßige Bus- oder Bahnlinie) gibt. Sie setzt außerdem eine Mindestentfernung voraus, die derzeit maximal einen Kilometer beträgt, um aktive Verkehrsmittel (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) zu fördern.
Für den Zugang zum Schulbus, der eine bestimmte Strecke abfährt, wird im Namen des Schülers/der Schülerin, der/die von der besuchten Schule angemeldet ist, ein Antrag auf Anerkennung gestellt. Dieser Antrag wird in elektronischer Form vom Öffentlichen Dienst der Wallonie, dem regionalen Schülertransportbüro des Gebiets, in dem sich die Schule befindet, bearbeitet.
Nachdem das Recht gewährt wurde, wird der Antrag an den TEC weitergeleitet, der für die Organisation und den Betrieb der Schulkreise zuständig ist, um den/die Schüler/-in je nach beantragtem Schulbesuch einem bestimmten Kreis zuzuweisen.
Zeit und Ort der Schulbushaltestelle für die Abholung werden der Schule mitgeteilt, die dafür zuständig ist, die Eltern darüber zu informieren.

Achtung

Im Gegensatz zu regulären Bussen erlaubt die begrenzte Platzverfügbarkeit in den Schulbussen nicht deren automatische Nutzung. Sie benötigen die vorherige, individuell zuerkannte Gewährung Ihres Anspruches.
Der aktuelle Tarif entspricht dem des TEC auf regulären Strecken (Beispiel: kostenlos für Kinder unter 12 Jahren). Für Schülerinnen und Schüler in der Sonderpädagogik ist die Nutzung, außer in Ausnahmefällen, kostenlos.
Der Schulbus kann nur zu bestimmten Tageszeiten (z. B. nur abends) in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet nicht, dass er einfach je nach Lust und Laune benutzt werden kann. Jede Nutzung, die nicht dem entspricht, was beantragt und vereinbart wurde, kann zur Aussetzung des Zugangs zum Bus führen.
Wie bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln hat sich der/die beförderte Schüler/-in respektvoll gegenüber den anderen beförderten Personen und der Ausrüstung zu verhalten. Eine schwerwiegende Störung der Ruhe und Sicherheit auf den Strecken kann dazu führen, dass der Schüler den Schulbus nicht mehr nutzen darf.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Das Elternteil, das sein Kind in einer Bildungseinrichtung anmeldet und einen Schülertransport beantragt, muss den Antrag über die Zwischenperson dieser Einrichtung stellen. Letztere ist es, die die Schritte beim Öffentlichen Dienst der Wallonie vornimmt und der die Informationen zugestellt werden. Es ist Sache der Einrichtung, diese an die Eltern weiterzuleiten.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 1356
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