Zusammengefasst
Ein Wirtschaftsteilnehmer, der eine oder mehrere der 11 Kategorien und/oder Unterkategorien von Bodenabfertigungsdiensten auf einem oder beiden wallonischen Flughäfen ausüben möchte, muss zugelassen werden. Die Leistungskategorien beziehen sich auf Tätigkeiten auf der Luftseite (Airside). Zum Beispiel: Wartung von Flugzeugen, Innen- und Außenreinigung, Catering-Service, administrative Unterstützung...
Der Zugang zu den Flughafenbereichen kann nur mithilfe von Ausweisen erfolgen, deren Erhalt von der vorherigen Zulassung abhängig ist.
Im Detail
Voraussetzungen für die Gewährung in Bezug auf Finanzen, Versicherungen, Erfahrung + Verschiedenes (LSS-Bescheinigung + 3 eidesstattliche Erklärungen).
Reichen Sie ein ordnungsgemäß ausgefülltes, datiertes und von einer Person, die für das Unternehmen verbindlich handeln kann, unterzeichnetes Formular für den Antrag auf Zulassung als BAD (Bodenabfertigungsdienst) sowie alle Unterlagen ein, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung erfüllt sind.