Zulassungsantrag für ein neues individuelles Klärsystem

Zusammengefasst

 Sie stellen individuelle Klärsysteme her? Sie vertreten ein Unternehmen, das individuelle Klärsysteme außerhalb der Europäischen Union herstellt?

Sie möchten Ihre Sichtbarkeit über die Liste der für die Installation in der Wallonie zugelassenen Klärsysteme verbessern?

In der Wallonie ist die Zulassung eines neuen individuellen Klärsystems (IKS) kostenlos.

Die Zulassung des IKS ist 5 Jahre lang gültig.

Es betrifft alle drei Kategorien von individuellen Klärsystemen:

  1. Kläreinheiten (von 5 bis 20 Einwohnergleichwerten - EW)
  2. Kläranlagen (von 21 bis 99 EW)
  3. Klärstationen (mit mehr als 100 EW)

Die nutzbare Kapazität von individuellen Klärsystemen (IKS) wird anhand der Anzahl der Einwohnergleichwerte (EGW) des Wohnhauses oder der Gruppe von Wohnhäusern bestimmt, die von dem System versorgt werden.

Die Möglichkeiten eines zugelassenen IKS

In der Wallonie wird der Kauf von zugelassenen Systemen bevorzugt, weil:

  • er Anspruch auf eine Prämie geben kann
  • er eine gute Information über die Einrichtung des Systems sowie eine Anleitung für den ordnungsgemäßen Betrieb gewährleistet

Die Liste der in der Wallonie zugelassenen IKS ist öffentlich und verschafft Ihrem Unternehmen daher Sichtbarkeit auf dem Markt für autonome Abwasserreinigung.

Ein System zur Zulassung vorzuschlagen ermöglicht es, es vom Sachverständigenausschuss für autonome Abwasserreinigung in der Wallonie bewerten zu lassen.

Experten für autonome Abwasserreinigung in der Wallonie

Der Sachverständigenausschuss setzt sich aus aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz in dem jeweiligen Bereich ausgewählten Vertretern zusammen, und zwar aus:

  • der Abteilung Umwelt und Wasser des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze & Umwelt (ÖDW ARNE)
  • dem akademischen oder wissenschaftlichen Korps der Fakultäten für Naturwissenschaften oder angewandte Wissenschaften der wallonischen Universitäten
  • repräsentativen Verbänden, die an der Entwicklung, Herstellung und Installation von IKS beteiligt sind
  • repräsentativen Verbänden in der Ausbildung zur Einrichtung und zum Betrieb von IKS
  • dem Berufsverband der Betreiber des Wasserzyklus in der Wallonie AQUAWAL
  • der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung (Société Publique de Gestion de l’Eau - S.P.G.E.)
  • dem Kabinett des Ministers, der für Wasser zuständig ist

Die Mitglieder werden für eine Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Liste der Mitglieder wird per ministeriellen Erlass im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Verpflichtungen, die eingehalten werden müssen

Um ein IKS als Hersteller oder lizenzierter Betrieb zuzulassen, müssen Sie also:

  • dafür sorgen, dass es bestimmte in den Vorschriften festgelegte technische Bedingungen erfüllt
  • dem Betreiber des Systems und allen Akteuren in diesem Sektor einen umfassenden Informationsleitfaden sowie eine Betriebsanleitung des Systems zur Verfügung stellen
  • den Betreiber des Systems in die Lage versetzen, die Einhaltung der allgemeinen und sektoralen Bedingungen der Umweltgenehmigung der Klasse 2 oder der Meldung der Klasse 3 zu gewährleisten

Sehen Sie sich die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten an.

Wie beantragt man die Zulassung?

Zur Zulassung Ihres IKS reichen Sie Ihren Antrag und detaillierte technische Unterlagen beim Sekretariat des Sachverständigenausschusses für autonome Abwasserreinigung ein (siehe unten unter „Verfahren“).

Achtung

Die Zulassung eines individuellen Klärsystems ist fünf Jahre lang gültig. Sie ist kostenlos.

Die durchschnittliche Dauer vom Zulassungsantrag bis zur Veröffentlichung der Zulassung beträgt 5 bis 6 Monate (vorbehaltlich zusätzlicher Nachfragen zu Ihrer Akte, die dann die Bearbeitung aussetzen und die Dauer verlängern würden).  

Im Detail

Zielpublikum - Details

Unternehmen, die ein neues individuelles Klärsystem zur Installation in der Wallonie zulassen wollen:

  • Hersteller von individuellen Klärsystemen
  • Lizenzierte Betreiber eines außerhalb der EU hergestellten Produkts, die ihren Hersteller auf dem belgischen und europäischen Markt vertreten.
Bedingungen

Technische Voraussetzungen

Sie müssen Ihrem Antrag eine technische Akte beifügen, die es den Sachverständigen für autonome Abwasserreinigung ermöglicht, die Qualität des von Ihnen vorgeschlagenen individuellen Klärsystems zu beurteilen.

In der technischen Akte wird angegeben, wie das individuelle Klärsystem genutzt werden soll, d. h. ob es nur für den Dauerbetrieb oder auch für den intermittierenden Betrieb ausgelegt ist, bei dem längere und häufigere Abschaltungen des Systems in Kauf genommen werden.

Sie enthält mindestens:

  • ein Schema des Klärweges
  • das Arbeitsprinzip jedes Elements sowie den eventuell vorausgehenden Arbeitsschritt, den es voraussetzt
  • maßstabsgetreu vermaßte technische Zeichnungen jedes Elements
  • die Beschreibung und Datenblätter der elektromechanischen Ausrüstung und des Zubehörs
  • den allgemeinen Lageplan, in dem die Prüf-, Wartungs-, Entleerungs- und Kontrollschächte sowie die Zugangsbedingungen zu den verschiedenen Schächten aufgeführt sind
  • die Kriterien für die Dimensionierung der verschiedenen Stufen des Klärwegs
  • die Kontroll- und Überwachungsmechanismen

Begleitunterlagen zur Akte:

  • ein Raster oder eine Tabelle, in der die Abmessungen der Bauelemente (Volumen, Fläche, elektromechanische Leistung usw.) in Abhängigkeit von der zu behandelnden Nennlast für alle Bestandteile einer Herstellungsart explizit miteinander verknüpft werden
  • eine Installationsanleitung der Anlage, die eine angemessene Einrichtung des Klärwegs und seiner Elemente sowie umfassende Informationen für den Nutzer zum Ziel hat;
  • eine Betriebsanleitung, die es dem Betreiber ermöglicht, seinen Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes bestmöglich nachzukommen, sei es im Hinblick auf die tägliche Verwaltung oder die Wartung. Die Anleitung wird durch eine Broschüre ergänzt, in der die wichtigsten Punkte für den Betreiber zusammengefasst sind.

Sehen Sie sich die technischen Bedingungen und die Bedingungen der Zulassungsakte genauer in Anhang XLVIIIb unter „Rechtliche Bestimmungen“ an.

Jede Änderung an dem vom Hersteller zugelassenen Klärsystem ist dem Sachverständigenausschuss für autonome Abwasserreinigung vorab mitzuteilen, der darüber entscheidet, ob ein neuer Antrag auf Zulassung des geänderten IKS gestellt werden muss.

Vorteile

Die Zulassung bietet mehrere Vorteile, z. B.:

  • Eine bessere Sichtbarkeit des zugelassenen Systems und damit des Herstellers oder Betreibers
  • Eine bessere Zusammenarbeit und ein erleichterter Austausch mit verschiedenen in der Wallonie tätigen Akteuren des Sektors über den Sachverständigenausschuss:
    • Interkommunale
    • Entleerer
    • Installateure
    • Kontrolleure
    • Wartungsanbieter
Prozedur

 ZULASSUNG EINES NEUEN IKS

1.Einreichen Ihres Zulassungsantrags beim Sekretariat des Sachverständigenausschusses für autonome Abwasserreinigung in der Wallonie:

Per Post an:

Sekretariat des Sachverständigenausschusses für autonome Abwasserreinigung

Avenue de Stassart, 14-16

B-5000 Namur

 

Per E-Mail an: hind.chaiboub@spge.be

Geben Sie in Ihrem schriftlichen Antrag Folgendes an:

  • Ihre Identität (also des Antragstellers)
  • den Handelsnamen des individuellen Klärsystems, das Sie genehmigen lassen möchten
  • die Fertigungszentren

Fügen Sie die vollständige technische Akte sowie die Betriebsanleitung und den Informationsleitfaden bei (Einzelheiten zur Zusammensetzung der Akte siehe oben unter „Bedingungen“).

2.Bestätigung des Eingangs Ihres Zulassungsantrags durch das Sekretariat des Sachverständigenausschusses für autonome Abwasserreinigung.

Das Sekretariat prüft die Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Datum des Antragseingangs und schickt Ihnen eine Empfangsbestätigung.

Wenn Ihr Antrag unvollständig ist:

  • teilt das Sekretariat des Ausschusses Ihnen per E-Mail oder Einschreiben mit, welche fehlenden Dokumente Sie ihm übermitteln müssen.
  • Ab dem Datum des Briefes oder der E-Mail haben Sie 30 Arbeitstage Zeit, um die fehlenden Teile Ihres Zulassungsantrags nachzureichen.
  • Diese fehlenden Elemente werden Ihrem Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen hinzugefügt. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, wenn Ihr Antrag vollständig ist.

Wenn die Akte nicht innerhalb der vorgegebenen Frist ergänzt oder für vollständig befunden wird, erhalten Sie ein Schreiben, in dem steht, dass Ihr Zulassungsantrag nicht berücksichtigt wird.

3.Analyse des Antrags und Bewertung der Akte durch den Sachverständigenausschuss für autonome Abwasserreinigung

Die Sachverständigen beurteilen Ihre Akte nach drei Kriterien:

  • technisches Kriterium
  • Betriebskriterium
  • Informationskriterium

Jedes Kriterium wird bewertet.

Zum Erhalt der Zulassung muss Ihr IKS zwingend eine durchschnittliche Gesamtbewertung von mindestens 70 % erreichen. Außerdem darf kein Kriterium eine Bewertung von weniger als 50 % erhalten.

Während der Analyse kann der Sachverständigenausschuss Sie um alle Informationen bitten, die er für die Durchführung seiner Analyse oder seines Auftrags für notwendig erachtet.

Die Frist für die Bearbeitung Ihrer Akte wird ausgesetzt, bis weitere Informationen vorliegen.

4.Begründete Stellungnahme des Sachverständigenausschusses

Die begründete (positive oder negative) Stellungnahme des Sachverständigenausschusses wird innerhalb von drei Monaten, nachdem der Zulassungsantrag für vollständig und zulässig befunden wurde, an das ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt weitergeleitet.

Der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt entscheidet auf der Grundlage der vom Sachverständigenausschuss erhaltenen Stellungnahme.

Im Falle einer begründeten positiven Stellungnahme erteilt der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin die Zulassung innerhalb von zwei Monaten nach der Stellungnahme des Ausschusses. Die Zulassung erfolgt in Form einer Verwaltungsentscheidung, die unter anderem Folgendes umfasst:

  • eine spezifische Referenznummer:
    • in folgender Form: Jahr/Herstellercode/Systemcode/Systemversion
    • die auf einer auf dem IKS sichtbaren Identifikationsplakette aufgeführt ist
    • die bescheinigt, dass das System den Anforderungen der vom ÖDW LNU erteilten Zulassung entspricht
  • einen beschreibenden Auszug aus der Akte (technische Daten und Betriebsdaten)
  • Referenzen der Installationsanleitung (für die korrekte Installation) und der Betriebsanleitung (für die ordnungsgemäße Verwaltung und die Gewährleistung der Leistung).

Die Zulassung wird für eine Fertigungsart erteilt, die bei einer bestimmten Größenänderung keine Konstruktionsunterschiede in der Anzahl oder Anordnung der Teile aufweist, aus denen das System besteht.

Sie erhalten eine Kopie des Zulassungserlasses sowie einen Auszug aus der begründeten Stellungnahme des Sachverständigenausschusses, wenn mögliche Verbesserungspunkte für Ihr IKS in Betracht gezogen werden.

Die Zulassung ist fünf Jahre lang gültig. Sie wird auszugsweise im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.

Bei einer negativen begründeten Stellungnahme lehnt der Generaldirektor bzw. die Generaldirektorin die Zulassung innerhalb von zwei Monaten ab. Sie werden aufgefordert, einen neuen Antrag zu stellen und Ihre Akte zur Beantragung der IKS-Zulassung entsprechend zu verbessern. Dazu erhalten Sie einen Auszug aus der begründeten Stellungnahme, der die negativen Punkte Ihres IKS enthält.

Es steht Ihnen auch frei, Ihren Antrag abzubrechen.

5.Hinzufügen Ihrer IKS zur Liste der zugelassenen IKS

Ihr zugelassenes IKS wird dann in die Liste der zugelassenen IKS auf der Website der Öffentliche Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung aufgenommen.

Die Dauer Ihrer Zulassung beträgt fünf Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen dann einen neuen Antrag stellen.

/!\ Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein (idealerweise 6 Monate vor dem Fälligkeitsdatum).

/!\ Berücksichtigen Sie bei Ihrem neuen Antrag Folgendes:

  • die im Auszug aus der begründeten Stellungnahme zu Ihrer früheren Zulassung genannten verbesserungswürdigen Punkte
  • die Entwicklung der integralen und sektoralen Bedingungen im Zusammenhang mit IKS

EINSPRUCH

Um eine Verwaltungsentscheidung anzufechten, können Sie einen Einspruch beim Staatsrat einlegen.

rechtliche Grundlagen

Kontakte

Dienste

Kontaktieren Sie das Sekretariat des Sachverständigenausschusses für autonome Abwasserreinigung in der Wallonie
+3281257672
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 4107
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