Abgabe auf nicht häusliche Abfälle

Ziel der Abgabe für nicht häusliche Abfälle ist es, die Erzeugung von Abfällen zu verringern und durch die Einführung steuerlicher Anreize mit degressiven Steuersätzen je nach Auswirkung der Abfallbehandlungsverfahren auf die Umwelt den Einsatz umweltgerechterer Behandlungsverfahren zu fördern.

Das Aufkommen der Abgabe fließt ausschließlich in einen Fonds für die Abfallbewirtschaftung.

Es bestehen 9 Steuerregelungen:

  • Abgabe für die Aufnahme von Abfällen in ein technisches Vergrabungszentrum
  • Abgabe für die Verbrennung von Abfällen
  • Abgabe für die Mitverbrennung von Abfällen
  • Ergänzende Abgabe für die Sammlung und Bewirtschaftung der Abfälle
  • Abgabe zur Förderung der selektiven Sammlung der häuslichen Abfälle
  • Abgabe für die Abfälle, die einer Rücknahmepflicht unterliegen
  • Abgabe für den Besitz von Abfällen
  • Abgabe für das Zurücklassen von Abfällen
  • Abgabe für die mit der Durchführung der Rücknahmepflichten beauftragten Einrichtungen.