Steuer auf Automaten

Bei der Steuer auf Automaten handelt es sich um eine Steuer auf: 

  • automatisierte Schalter, d.h. die von den Bankinstituten zur Verfügung gestellten Computerterminals, anhand deren mehrere Bankgeschäfte, unter anderem die automatische Ausgabe von Geld und Kontoauszügen sowie die Durchführung von Zahlungen, möglich sind;
  • öffentlich zugängliche Zapfsäulen mit Selbstbedienung, an denen die Zahlung des Kraftstoffs durch ein automatisiertes System erfolgen kann;
  • Tabak-, Zigarren- oder Zigarettenautomaten.

Steuerpflichtig ist der Eigentümer des in der Wallonischen Region aufgestellten Automaten oder im Falle einer Aufteilung des Eigentumsrechts der Inhaber des dinglichen Nutzungsrechts. Steuerpflichtig wird jedoch auch der Betreiber des Automaten, der es versäumt, der Verwaltung innerhalb von einem Monat, nachdem diese es evtl. von ihm verlangt hat, den Eigentümer zu nennen.

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