Immobiliensteuervorabzug

Der Immobiliensteuervorabzug ist eine regionale Steuer auf bebaute Immobilien (Haus, Garage, Fabrik usw.), unbebaute Immobilien (Ländereien, Wälder, Wiesen usw.) und Material und Ausrüstung. Er wird auf der Grundlage des indexierten Katastereinkommens berechnet.

Der Immobiliensteuervorabzug ist jährlich vom Inhaber des dinglichen Rechts an der Immobilie am 1. Januar des Steuerjahres zu entrichten.
In der Wallonischen Region beträgt der Satz des Immobiliensteuervorabzugs 1,25 % des indexierten Katastereinkommens. Dazu kommen die Zuschlaghundertstel, die von den Gemeinden und Provinzen festgelegt werden. 

Die Höhe der Zuschlaghundertstel kann je nach Gemeinde oder Provinz, in der sich die Immobilie befindet, jährlich variieren, da sie von den Gemeinde- und Provinzialräten jährlich festgelegt wird.

Der Immobiliensteuervorabzug stellt eine jährliche Einnahme von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr dar, die hauptsächlich an die Provinzen (38,5%) und Gemeinden (59%) gezahlt wird.
 

photo illustrative PRI