Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände

Die Steuer auf stillgelegte Gewerbebetriebsgelände, zielt darauf ab, Standorte, die eine visuelle Verschmutzung darstellen, wirksam zu bekämpfen. Ihr Ziel ist es, zur kompletten Beseitigung von brachliegenden stillgelegten Geländen industrieller und sonstiger Art beizutragen, die abstoßend auf Investoren wirken und die wirtschaftliche Attraktivität der Wallonie verringern.

Es handelt sich um eine jährliche Steuer auf das Fortbestehen dieser Gelände in einem unverändert bleibenden Zustand. Um ein Gelände besteuern zu können, muss dieses bestimmte Merkmale aufweisen.
Steuerpflichtig ist der Eigentümer bzw. der Inhaber des dinglichen Nutzungsrechts für das gesamte stillgelegte Gewerbebetriebsgelände, oder für einen Teil davon.

Die Steuer wird, wie das Besteuerungsverfahren es vorsieht, nach der 2. Feststellung festgelegt.