Um die Unternehmen angesichts der Energiekrise zu entlasten, wurden verschiedene Beihilfen eingerichtet. Direkte Beihilfen für Energierechnungen, Ausgleichszahlungen für indirekte Kosten oder auch Möglichkeiten zur Rückerstattung, Darlehen mit verringerten Zinsen sowie spezifische Garantien stehen Ihnen zur Verfügung.

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Direkte Beihilfe für die Energierechnung

Die wallonische Regierung mobilisiert einen Rahmen von 175 Millionen €, welcher direkten Beihilfen für Unternehmen für die Bezahlung von Energierechnungen gewidmet ist.

Diese Beihilfen werden für das vierte Quartal 2022 und für das erste Quartal 2023 im Falle einer Verlängerung des von Europa festgelegten temporären Rahmens gewährt.

Der Prozentsatz der Unterstützung wird auf Basis der Differenz zwischen der Rechnung für den betreffenden Zeitraum (das Quartal) und der Rechnung für das entsprechende Quartal des Vorjahres berechnet.  

Die Bedingungen, um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können:

  • Die Rechnung für das betreffende Quartal ist doppelt so hoch wie jene für das entsprechende Quartal des Vorjahres
  • Die Jahresrechnung für Energie muss 2021 über 7500 € liegen
  • Das Unternehmen darf im Vergleich zum Referenzzeitraum des Vorjahres nicht auf mehr als 35 % Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zurückgreifen
  • Das Unternehmen darf in dem Jahr, in dem es die regionale Unterstützung erhält, keine Dividenden an die Aktionäre ausschütten. Die gewährte Beihilfe darf nicht im Rahmen einer etwaigen Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr, in dem die Beihilfe gewährt wurde, bewertet werden.

 

Kategorie Unterstützung* Höchstbetrag Bedingungen**
Nicht energieintensive Unternehmen im Sinne des temporären Rahmens 25 % 500.000 € Rückgang des Betriebsergebnisses im Vergleich zum Referenzzeitraum des Jahres n-1 und Einrichtung eines Energie-Audits innerhalb von drei Jahren
Energieintensive Unternehmen (= wenn der Ankauf von Energieprodukten mindestens 3 % des Werts der Produktion erreicht) 30 % 4 millions €

Zulässige Kosten >= 50 % des Verlusts des Betriebs.
Höchstunterstützung 80 % des Verlusts des Betriebs im betreffenden Zeitraum.

Sehr energieintensive Unternehmen (Beispiel: Unternehmen, die Aluminium, Glasfasern, Holzstoff, Dünger, Wasserstoff oder chemische Produkte herstellen) 35 % 7,5 millions €

Zulässige Kosten >= 50 % des Verlusts des Betriebs.
Höchstunterstützung 80 % des Verlusts des Betriebs im betreffenden Zeitraum.

* Es handelt sich um den Prozentsatz der regionalen Unterstützung, der auf Basis der zulässigen Kosten berechnet wird
** Es handelt sich um Bedingungen im Vorfeld der Unterstützung Bei (sehr) energieintensiven Unternehmen muss es einen Betriebsverlust geben, welcher großteils durch die Energiekrise und den verbundenen Anstieg der Kosten begründet ist (mindestens 50 %)

Diese Beihilfen werden von der wallonischen Verwaltung in Form einer finanziellen Prämie gewährt, deren Modalitäten in Kürze mitgeteilt werden.

Spezifische Beihilfen für Sozial- und Gesundheitseinrichtungen

32,6 Millionen Euro werden bis Ende 2022 für Einrichtungen für Senioren sowie für Einrichtungen, die Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Personen in sehr prekären Situationen, Personen mit Behinderungen oder Personen mit psychischen Problemen beherbergen, und auch für Tagesstätten bereitgestellt. Diese Beihilfen beziehen sich auch auf Kosten für Mobilität von etwa 17.000 MitarbeiterInnen, die unterwegs sind, um Senioren, behinderte Personen sowie Familien zuhause (SAFAS) zu betreuen oder ihnen zu helfen. Insgesamt sind über 2500 Einrichtungen betroffen.

Der Budgetrahmen ist folgendermaßen unterteilt:

  • Eine Beihilfe in Höhe von 450 € pro Wohnplatz und 150 € pro Tagesbetreuungsplatz in Hilfs- und Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime, Unterkünfte für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, Obdachlose, Personen mit Behinderungen oder mit psychischen Problemen)
  • Eine Beihilfe für Mobilität in Höhe von 300 €/VZÄ für Mitarbeiter von Hilfsdiensten für Familien und Senioren sowie von ambulanten Diensten im Bereich Behinderungen, die während ihrer Arbeitszeit zahlreiche Fahrten unternehmen
  • Eine Beihilfe von 1000 € je „ambulantem“ Sozial- und Gesundheitsdienst

Carbon leakage

Die wallonische Regierung hat zudem beschlossen, die Wettbewerbsfähigkeit der Versorgung der energieintensivsten Industrieanlagen zu unterstützen.

Dazu wurde ein Rahmen von 30 Millionen € für die Maßnahme „Kompensation indirekter Kosten“ vorgesehen, welcher darauf abzielt, den Unternehmen eine Beihilfe als Kompensation für die Kosten der indirekten Emissionen zu gewähren.

Weitere Informationen folgen.

 

 

Darlehen und Garantien

Außerdem sind Möglichkeiten zur Rückerstattung, Darlehen mit verringerten Zinssätzen und spezifische Garantien vorgesehen, um die direkten Beihilfen zu ergänzen. Die Wallonie meldete bei Europa eine Regelung in Höhe von 300 Millionen € an.

Weitere Informationen folgen.