Die Wallonie begleitet öffentliche Körperschaften bei ihren Schritten zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs.

Unten finden Sie die verschiedenen bestehenden Beihilfen und Begleitmaßnahmen.

Contenus

Beihilfen für die Sanierung

Um bestimmte Einrichtungen zu unterstützen, die den Energieverbrauch ihrer Gebäude senken wollen, bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft Subventionen an. 

Die Beträge der Subventionen sind pauschal nach Art der Arbeiten festgelegt. 

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Ausbildung der Energie-Verantwortlichen

Um die Energie-Verantwortlichen von morgen bestmöglich auszubilden, organisiert die Wallonie seit vielen Jahren eine Grundausbildung. Dieser Ausbildungszyklus steht allen Personen offen, die in ihrer Einrichtung oder Institution im Dienstleistungsbereich (öffentlich oder privat) in der Wallonie die energetischen Aspekte des Vermögens der Einrichtung oder Institution, bei sie beschäftigt, verwalten müssen oder dies in Zukunft tun müssen. 

Die bei dieser Ausbildung behandelten Themen decken das gesamte Feld für einen Energie-Verantwortlichen ab: von der Beherrschung der Energierechnung über die Fragen zur Ausübung dieser Funktion bis hin zur Nutzung alternativer Energien: 

  • Erfassen und Verwalten von Energie 
  • Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und Anlagen 
  • Sensibilisierung der Personen, die sich in Räumen aufhalten 

Da sich die Ausbildung 2022-2023 als sehr erfolgreich erwiesen hat und bereits ausgebucht ist, wird in Kürze eine Warteliste für die nächsten Durchgänge eingerichtet. 

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Lokale Energie- und Klimapolitik (POLLEC)

Lokale Körperschaften spielen bei der Energiewende und beim Kampf gegen den Klimawandel eine entscheidende Rolle. Dank der lokalen Energie- und Klimapolitik (POLLEC) verfügen die Gemeinden über Instrumente, die es Ihnen ermöglichen, eine direkte Wirkung auf ihren Energieverbrauch zu erzielen. 

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Beihilfen für Beherbergungseinrichtungen (Altersheime etc.)

Die Beihilfe-Modalitäten sind aktuell noch nicht bekannt. Weitere Informationen folgen. 

Beihilfen für Tierheime und CREAVES-Zentren

Ab 15. November 2022 erhalten die 133 Tierheime und 15 CREAVES-Zentren eine Beihilfe in Höhe von maximal 2.000 €, um es ihnen zu ermöglichen, die zusätzlichen Betriebskosten aufgrund des Anstiegs der Energiepreise zu verringern. Die Tierheime und CREAVES-Zentren müssen eine Forderungsanmeldung einreichen und verpflichten sich dazu, bis zum 1. März 2023 Nachweise für ihre Energierechnungen (sowie auch Kosten für Tierärzte und Ankäufe von Tierfutter) zu senden, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.