Als Probennehmer für Abfälle registrieren lassen

Zusammengefasst

Sie sind ein zugelassenes Labor für Abfallanalysen oder auch ein Planungsbüro für Straßenbau oder für Abfallwirtschaft? Möchten Sie Abfallproben entnehmen?

In der Wallonie müssen Sie eine von der Verwaltung registrierte Stelle sein, um Abfallproben entnehmen zu können. Dieses Registrierungsverfahren ist obligatorisch und kostenlos. Die Registrierung ist auf unbestimmte Zeit gültig.

Gültig für alle Arten von Abfällen

Für welche Art von Abfall? Sie können alle Arten von Abfällen entnehmen, die unter das Dekret vom 27. Juni 1996 über Abfälle fallen. Dies schließt unter anderem Ländereien aus, die unter das Dekret „Böden“ vom 13. Dezember 2018 fallen.

Kompetenzen überprüfen und unlauteren Wettbewerb vermeiden

Die Registrierung als Probennehmer für Abfälle wird vom ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (SPW LNU) und insbesondere von der Abteilung für Boden und Abfall (ABA) ausgestellt.

Unser Ziel? Wir müssen sicherstellen, dass die Organisationen und Personen, die die Proben nehmen, über die notwendigen Fähigkeiten und Geräte verfügen, um diese Arbeit effektiv durchzuführen.

Für Unternehmen verhindert die Registrierung, dass sich ein unlauterer Wettbewerb mit Organisationen entwickelt, die nicht-repräsentative und billigere Proben nehmen würden.

Um sicherzustellen, dass die Probenahmen den Vorschriften entsprechen, haben wir ein Instrument geschaffen, das die einzuhaltenden Analyse- und Probenahmemethoden festlegt. Das ist das WKPA/CWEA: das Wallonische Kompendium für Probenahme und Analyse, das zusammen mit dem Wissenschaftlichen Institut des Öffentlichen Dienstes (ISSeP) entwickelt wurde.

Füllen Sie das Formular aus

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und uns alle erforderlichen Dokumente vorlegen, werden Sie registriert. Unten finden Sie das Antragsformular, alle Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, die Schritte, die Sie unternehmen müssen, und nützliche Links, um mehr über die Probenahme von Abfällen zu erfahren.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Unternehmen (als natürliche oder juristische Person), die:

  • entweder die Registrierung erhalten möchten 
  • oder erfahren möchten, welche Unternehmen gesetzlich befugt sind, Abfallproben zu entnehmen, um diese zu analysieren.

Bedingungen
  • Eine Haftpflichtversicherung für seine/ihre Aktivitäten abschließen.
  • Erforderliche Geräte und IT-Ausrüstung besitzen.
  • Vom Auftraggeber unabhängig sein.
  • Bei der Probenahmearbeit die im WKPA/CWEA (herausgegeben vom ISSeP) festgelegten Methoden anwenden.
  • Teilnahme an allen vom ISSeP organisierten Schulungen, die sich auf die Abfallprobenahme beziehen.
  • Auf Anfrage der Behörde die genaue Liste der Orte und die Daten der geplanten Arbeiten gemäß der Registrierung für den in der Anfrage der Behörde angegebenen Zeitraum mitteilen.

ENTZUG ODER AUSSETZUNG DER REGISTRIERUNG

Ihre Registrierung kann in folgenden Fällen ausgesetzt oder entzogen werden:

  • Die Voraussetzungen für die Registrierung sind nicht mehr erfüllt und insbesondere eine der in Artikel 6 und 25 des EWR vom 11. April 2019 genannten Regeln wird nicht eingehalten.
  • Die vom Inhaber der Registrierung erbrachten Leistungen werden von der Verwaltung als qualitativ offensichtlich unzureichend angesehen.
  • In einem Strafmandat wird ein Verstoß gegen das Gesetz vom 22. Juli 1974 über giftige Abfälle, das Dekret vom 27. Juni 1996 oder die Ausführungserlasse festgestellt.
  • Der Probennehmer befolgt nicht die im WKPA/CWEA genannten Modalitäten.
Prozedur

Die Bearbeitungszeit für Ihren Antrag beträgt einen Monat. Wenn diese Frist überschritten wird, ist dies nicht gleichbedeutend mit einer Ablehnung. 

ERFORDERLICHE SCHRITTE

  1. Füllen Sie das Formular (siehe „Formulare“ unten) und die Anhänge aus.
  2. Datieren und unterschreiben Sie das Formular und die eidesstattlichen Erklärungen (Anhänge 4 und 6).
  3. Senden Sie eine gescannte Version der unterschriebenen Dokumente per E-Mail an agrement.dechets@spw.wallonie.be und philippe.jose.gerard@spw.wallonie.be.  
  4. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, prüfen wir, ob er die erforderlichen Angaben und Unterlagen enthält.
  • Wenn der Antrag unvollständig ist, teilen wir Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen oder Informationen erforderlich sind.
  • Wenn der Antrag vollständig ist, erhalten Sie eine Mitteilung über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

VORZULEGENDE BELEGE

In dem auszufüllenden Formular finden Sie alle Details zu den Dokumenten, die Sie uns zur Verfügung stellen müssen:

  • Ein Nachweis über die Eintragung beim nationalen Handels- und Gesellschaftsregister. Für belgische Unternehmen: bei der ZDU (= Anlage 1) (freies Format)
  • Listen der Geräte und der technischen/IT-Ausrüstung (= Anhang 2) (freies Format)
  • Ihre Kompetenzen (Lebenslauf, Diplome, Schulungen …) (= Anhang 3) (freies Format)
  • Eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Eignung, den Geräten und der technischen und IT-Ausrüstung (= Anhang 4) (freies Format)
  • Versicherungsvertrag (= Anhang 5) (freies Format)
  • Eine Vorlage für eine eidesstattliche Erklärung (= Anhang 6) (verwenden Sie das Dokument unter „Nützliche Dokumente“)

Nummerieren Sie eventuelle weitere Anhänge, die Sie einsenden möchten, fortlaufend. Zur Erinnerung: Das Hauptformular und die Anhänge 4 und 6 müssen datiert und unterschrieben sein.

VERFAHREN IN DEUTSCHER SPRACHE VERFÜGBAR

Das Antragsverfahren für die Registrierung ist auch in deutscher Sprache verfügbar. In der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt vom 20.09.2019 finden Sie in deutscher Version das Antragsformular zur Registrierung (Anlage 1) und den Text des Erlasses vom 11. April 2019.

EINSPRUCH EINLEGEN

Sie haben die Möglichkeit, beim Umweltminister Einspruch gegen Entscheidungen der Verwaltung einzulegen.

Kontakte

Dienste

Nehmen Sie Kontakt auf mit der Direktion der Infrastrukturen der Abfallbewirtschaftung und -politik
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3749
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