Beantragung einer Exklusivgenehmigung zur Förderung von Grubengas

Zusammengefasst

Sie sind ein VoG oder ein Unternehmen, das Grubengas nutzen möchte, um es z. B. in Strom umzuwandeln?

In der Wallonie ist der ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) dafür zuständig, eine Genehmigung zur exklusiven Nutzung dieser Ressource über einen längeren Zeitraum (z. B. 20 Jahre) zu erteilen.

Die Förderung kommt der Umwelt zugute

Grubengas ist eines der brennbaren Gase, die in der Wallonie gefördert werden können. Es kommt in unseren ehemaligen Kohleminen vor. Seine Förderung ist gut für die Umwelt, da das Gas in die Atmosphäre entweichen könnte. Unser Boden ist in der Tat nicht undurchlässig.

Umweltgenehmigung erforderlich

Die exklusive Fördergenehmigung für Grubengas entbindet Sie nicht von der Pflicht, eine oder mehrere Umweltgenehmigungen zu beantragen, z. B. für die Einrichtung von Abscheidebereichen oder die Umwandlung von Gas in Elektrizität.

Die Exklusivgenehmigung, die mehrere Umweltgenehmigungen betrifft, sorgt für Kohärenz und Zusammenhang zwischen den verschiedenen Förderstandorten.

Es können zwei Arten von Exklusivgenehmigungen erteilt werden:

  • Explorationsgenehmigung: Sie gibt nicht das Recht zur Förderung, sondern nur das Recht zur Erschließung.
  • Fördergenehmigung: Sie gibt die Erlaubnis zur Förderung und damit das Recht, zu erkunden und zu erschließen.

 

Sie sind an der Förderung interessiert?

Das Verfahren zur Erteilung einer Exklusivgenehmigung wird mit einer Ausschreibung eingeleitet, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird.

Diese Ausschreibung wird veröffentlicht:

  • wenn Sie bei uns Ihr Interesse an der Förderung von Grubengas bekunden
  • oder wenn wir es für notwendig erachten, ein Gebiet zu erschließen, in dem sich Grubengas ansammelt

Derzeit bevorzugen wir die Wiedererschließung alter Bergbauanlagen. Bei den geplanten Maßnahmen handelt es sich nicht um neue Bohrungen in den vorhandenen Kohleschichten.

Im Folgenden finden Sie alle Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, und die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um sich für die Förderung von Grubengas in der Wallonie zu bewerben.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Unternehmen und nichterwerbswirtschaftlicher Sektor, die über die technischen und finanziellen Kapazitäten zur Förderung von Grubengas in der Wallonie verfügen

Bedingungen

Die Bedingungen sind in der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung detailliert aufgeführt.

Um sich zu bewerben, müssen Sie:

  • Ihre technischen Fähigkeiten und finanziellen Kapazitäten nachweisen
  • einen Verwaltungssitz in Belgien/der Wallonie haben

ENTZUG DER GENEHMIGUNG

Die Genehmigung wird entzogen, wenn die Bedingungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht eingehalten wurden.

Vorteile

Die Exklusivgenehmigung hat einen Vorteil für den Betreiber. Sie gibt ihm die exklusiven Nutzungsrechte an dieser Ressource.

Prozedur

Das Verfahren sieht 10 Monate zwischen der Ausschreibung und dem Bescheid über die Erteilung der Genehmigung vor.

VON DER AUSSCHREIBUNG BIS ZUM BESCHEID

  1. Die Ausschreibung wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgegeben. Darin finden Sie den Umfang des Fördergebiets, die Bedingungen, Pflichten und Aufgaben
  2. Einreichung der Bewerbungsunterlagen: Sie haben 3 Monate Zeit, um Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, die die in der Ausschreibung geforderten Dokumente enthalten müssen (mehr Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie weiter unten).
  3. Senden der Unterlagen per Einschreiben an den Umweltminister (alle Details in der Bekanntmachung)
  4. Prüfung der Unterlagen und Einholen von Zusatzinformationen, falls nötig
  5. Öffentliche Anhörung innerhalb von 30 Tagen eingeleitet
  6. Konsultation der Beratungsinstanzen durch unsere Dienststellen
  7. Senden eines Berichts an die wallonische Regierung
  8. Analyse und Entscheidung der wallonischen Regierung auf der Grundlage der folgenden Auswahlkriterien
  9. Bescheid über die Entscheidung

Der Antrag ist auf Deutsch und Französisch möglich. Er ist nicht mit Kosten verbunden. Es können jedoch Banksicherheiten verlangt werden.

DOKUMENTE, DIE DEM ANTRAG BEIGEFÜGT WERDEN MÜSSEN

Im Antrag muss Folgendes enthalten sein:

  • Name, Vornamen, Stellung und Wohnsitz des Antragstellers
  • ein Exemplar der Satzung sowie Dokumente, die die Vollmachten der Unterzeichner des Antrags belegen, wenn es sich um ein Unternehmen handelt

Mit diesen Dokumenten können Sie Ihre technischen Fähigkeiten und finanziellen Kapazitäten nachweisen:

  • 5 Exemplare des regulären Flächenplans, auf dem die Grenzen des Gebiets verzeichnet sind, in dem Sie erschließen oder fördern wollen. In diesem Plan, im Maßstab 1:10.000, sind die Grenzen der benachbarten Gebiete, für die bereits eine Erschließungs- oder Fördergenehmigung erteilt wurde, sowie die Bergbaukonzessionen, die ganz oder teilweise innerhalb des Gebiets, auf das sich der Antrag bezieht, bestehen, angegeben. Der Umriss des in den Sektorenplan aufgenommenen Gebietes wird von Punkt zu Punkt genau beschrieben
  • Titel, Diplome und berufliche Referenzen der Führungskräfte des Unternehmens, die für die Leitung und Überwachung der Explorations- oder Förderarbeiten verantwortlich sind
  • eine Liste der Arbeiten zur Exploration oder Förderung von Grubengas, an denen Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren beteiligt war. Dazu gehört auch eine Kurzbeschreibung der wichtigsten Arbeiten
  • eine Beschreibung der personellen und technischen Mittel, die für die Ausführung der Arbeiten vorgesehen sind
  • die letzten drei Bilanzen und Abschlüsse des Unternehmens
  • die außerbilanziellen Verpflichtungen des Unternehmens, die von ihm gewährten Garantien und Bürgschaften, eine Darstellung der laufenden Rechtsstreitigkeiten und der finanziellen Risiken, die sich daraus für das Unternehmen ergeben könnten
  • die Garantien und Bürgschaften, die Ihrem Unternehmen gewährt werden

Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen in Belgien eine Zustellanschrift einrichten.

AUSWAHLKRITERIEN

Die wallonische Regierung trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage der folgenden objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien:

  • technische Fähigkeiten und finanzielle Kapazitäten
  • das Nutzungsprogramm, d. h. die Art und Weise, wie der Antragsteller Prospektion, Exploration oder Förderung im betreffenden geografischen Gebiet ausführen will

Wenn mehrere Anträge gleichwertige Vorzüge aufweisen, werden die folgenden Kriterien bewertet:

  • die Qualität der Voruntersuchungen, die für die Festlegung des Arbeitsprogramms durchgeführt wurden
  • die Effizienz und Kompetenz, die die Antragsteller bei möglichen anderen Genehmigungen unter Beweis gestellt haben, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz
  • die mögliche Nähe zu einem Gebiet, in dem die Antragsteller bereits erkunden oder fördern
  • die geplanten positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der wallonischen Region und der technologischen Aktivitäten auf ihrem Gebiet

 

RECHTSMITTEL

Ein Widerspruch vor dem Staatsrat ist möglich.

Kontakte

Dienste

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Verwaltungsschritt Nr. 3782
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