Den Immobiliensteuervorabzug anfechten

Zusammengefasst

Wenn Sie eine Ermäßigung (bescheidene Wohnung, Person mit Behinderung oder schwerer Kriegsinvalide, Familie zu Lasten) oder eine proportionale Ermäßigung (Nichtbenutzung und Ertraglosigkeit ; Zerstörung eines Gutes oder des Materials und der Ausrüstung) beantragen möchten, müssen Sie die entsprechenden Antragsformulare ausfüllen (siehe Links unter "verwandte Inhalte").

Wenn Ihre Beanstandung die Höhe des Katastereinkommens betrifft, müssen Sie Ihre Beanstandung beim FÖD Finanzen einreichen. Genauer gesagt bei der für die Gemeinde, in der sich das Gut befindet, zuständigen "Verwaltung Aufmaße und Bewertungen". Für weitere Informationen : https://finances.belgium.be/fr/particuliers/habitation/cadastre.

Für alle anderen Beanstandungen können Sie das Formular "Immobiliensteuervorabzug : Verwaltungsbeschwerde" verwenden (weitere Informationen finden Sie nachstehend im Abschnitt "Prozedur").

Achtung

Wichtiger Hinweis : Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern nicht aus.

Sie müssen den geforderten Betrag trotz Einlegung Ihres Einspruchs zu dem auf Ihrem Steuerbescheid angegebenen Datum zahlen. Bei einer Entscheidung zu Ihren Gunsten wird die zu viel gezahlte Immobiliensteuer gutgeschrieben und kann Ihnen später zurückgezahlt werden.

Im Detail

Vorteile

Im Falle einer Entscheidung zu Ihren Gunsten wird eine Gutschrift für den zu viel gezahlten Immobiliensteuervorabzug erstellt und Sie können eine Erstattung erhalten.

Prozedur

Wenn Sie den geforderten Betrag anfechten möchten, müssen Sie eine Beschwerde einreichen. Das nachstehende Antragsformular erleichtert die Einreichung und Bearbeitung der Beschwerden. Dieses Formular kann direkt online ausgefüllt werden.

Wenn Sie die Papierversion des Formulars verwenden, müssen Sie es ausgefüllt und unterschrieben an ÖDW Finanzen, Hütte 79, 4700 Eupen (gewöhnliche Post) oder per E-Mail an finanzdienst@spw.wallonie.be  zurücksenden.

Um zulässig zu sein, muss jede Beanstandung :

  • spätestens innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Wirksamwerdens der Zustellung des Steuerbescheids eingehen ;
  • begründet werden ; die Gründe, aus denen die Steuer angefochten wird, müssen klar angegeben werden.

Achtung ! Es gibt spezielle Verfahren für die Beantragung einer Ermäßigung (bescheidene Wohnverhältnisse, behinderte Person oder Kriegsinvalide, Familienlast) oder eines proportionalen Erlasses (Leerstand und Unproduktivität; Zerstörung eines Gutes oder von Material und Werkzeugen). In diesen beiden Fällen sollten Sie die entsprechenden Formulare ausfüllen.

 

Nützliche Links

Kontakte

Dienste

ÖDW Finanzen
Hütte 79 (Quartum Center)
4700 Eupen
087/391 170
Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 3140
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