Durchführung oder Teilnahme an einem internationalen Verbundforschungsprojekt – Eurostars

Zusammengefasst

Das Eurostars-Programm, eine Partnerschaft zwischen der zwischenstaatlichen Initiative Eureka und der europäischen Kommission, zielt auf die Unterstützung marktorientierter KMUs mit hoher Forschungs- und Innovationsintensität und einem hohen Wachstumspotenzial, die ein Forschungsprojekt im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit durchführen möchten, ab.

Dieses Programm ist auf Projekte ausgerichtet, die von forschungsintensiven KMUs, d.h. KMUs, die mindestens 10 % ihres Umsatzes oder Arbeit in die F&E investiert, getragen werden. Dies unterscheidet diese Projekte von den Eureka-Projekten (in mehr als einem integrierten Bewertungssystem). Die Projekte sind bottom-up: Sie können in allen Bereichen liegen, müssen aber eine sehr klare Marktorientierung vorweisen.

Ein Konsortium aus mindestens zwei Partnern, die sich aus zwei Eurostars-Mitgliedsländern zusammensetzen, kann einen Vorschlag einreichen und kann so viele Partner miteinbeziehen wie nötig. Der Hauptpartner muss ein KMU mit starker Forschungsintensität sein und mehr als 50 % der Forschung muss von diesem Typ KMU durchgeführt werden.

Achtung

Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts beim Eurostars-Programm, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden.  Dieser Antrag wird unbedingt auf Französisch verfasst und auf dem Portal ONTIME bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist für Eurostars eingereicht.

Das Eurostars-Programm möchte sich versichern, dass die Projektpartner nicht für betrügerisches Verhalten, andere finanzielle Unregelmäßigkeiten oder illegale Geschäftspraxis verurteilt wurden. Zu diesem Zweck fordert der ÖDW Forschung von jedem wallonischen Partner, bis spätestens zum Einreichen des Vorschlags, einen Auszug aus dem Strafregister hochzuladen.

Im Detail

Zielpublikum - Details

Zielgruppe - Details

Die zugelassenen Partnertypen sind:

  • Unternehmen
  • Zugelassene Forschungszentren
  • Universitäre Forschungseinheiten
  • Forschungseinheiten von Hochschulen und assoziierte Forschungszentren
Bedingungen

Zielgruppe - Kriterien der Zulässigkeit

Ein Vorschlag ist zulässig, wenn die folgenden Elemente positiv beantwortet werden können:

  • Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei unabhängigen Organisationen aus zwei verschiedenen Eurostars-Mitgliedsländern bestehen und die Forschung muss zu über 50 % von der/den KMU/s mit hoher Forschungsintensität ohne Zulieferung durchgeführt werden. Des Weiteren darf das Forschungsbudget des oder der Partner eines bestimmten Landes 70 % des Gesamtbudgets des Projekts nicht überschreiten.
  • Die Antragsteller müssen unbedingt, zusätzlich zum Einreichen des Projekts beim Eurostars-Programm, einen Antrag auf Finanzierung beim ÖDW Forschung über das Portal ONTIME einreichen, andernfalls können sie als nicht zulässig erklärt werden.  Dieser Antrag wird unbedingt auf Französisch verfasst und auf dem Portal ONTIME bis zum Ablauf der Ausschreibungsfrist für Eurostars eingereicht werden.
  • Das Forschungsbudget darf bei keinem Land oder Partner 70 % des Gesamtbudgets des Projektes überschreiten.
  • Das Forschungsbudget des oder der wallonischen Partnerunternehmen(s) muss mindestens 40 % des Gesamtbudgets der Gesamtheit der wallonischen Partner entsprechen.
  • Der/Die wallonische(n) industrielle(n) Partner müssen eine gesicherte finanzielle Lage haben. 
    Bei der Einbringung des Antrags ist das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union bezüglich auf Staatsbeihilfen, Rettung und Restrukturierung von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden.
  • Die wallonischen Teilnehmer müssen einen Betriebssitz in der Wallonie haben.
  • Das Projekt kann nicht zuvor bereits Gegenstand einer öffentlichen Finanzierung gewesen sein.
  • Der Teil des Budgets für die Forschungstätigkeiten, die von den zugelassenen Forschungszentren, den universitären Forschungseinheiten und den Forschungseinheiten von Hochschulen sowie am Projekt teilnehmenden assoziierten Forschungszentren ausgelagert werden, dürfen 20 % nicht übersteigen. 
  • Die Dauer des Projekts darf drei Jahre nicht überschreiten.
  • Das Eurostars-Programm möchte sich versichern, dass die Projektpartner nicht für betrügerisches Verhalten, andere finanzielle Unregelmäßigkeiten oder illegale Geschäftspraxis verurteilt wurden. Zu diesem Zweck fordert der ÖDW Forschung von jedem wallonischen Partner, bis spätestens zum Einreichen des Vorschlags, einen Auszug aus dem Strafregister hochzuladen.

Bewertungskriterien und Auswahl des Projektes

Es wird Ihnen versichert, dass Sie nach Annahme der Klassifizierung des Projekts eine Mitteilung erhalten, die Ihnen spätestens vier Monate nach Ablauf der Ausschreibungsfrist zur Verfügung steht.

Das Bewertungs- und Auswahlverfahren der Projekte umfasst mehrere Schritte:

  • Schritt 1: Das Verwertungspotenzial in der Wallonie wird von einem Experten des ÖDW Forschung bewertet.
  • Schritt 2: Der Vorschlag wird nach drei Kriterien (Qualität des Vorschlags, technologische Qualität und Verwertung) von drei unabhängigen Experten bewertet, die vom Eurostars-Programm beauftragt wurden.
  • Schritt 3: Die Gesamtheit der Vorschläge wird einem vom Eurostars-Programm beauftragten Auswahlkomitee präsentiert, das die Klassifizierung der finanzierbaren Vorschläge festlegt.
  • Schritt 4: Die ausgewählten Vorschläge werden den Projektträgern über das Eurostars-Programm mitgeteilt.
  • Schritt 5: Die ausgewählten Vorschläge werden in der Maßnahme des Budgets finanziert, die bei jeder einbezogenen Finanzierungsagentur verfügbar ist.
Vorteile

Die Beihilfe wird in Form einer Beihilfe oder eines rückforderbaren Zuschusses gewährt, mit einer Finanzierungssteuer zwischen 35 und 100 % des Budgets jeden wallonischen Partners entsprechend des Typs des Partners, der Forschungsqualifikation.

Die rückforderbaren Zuschüsse und Beihilfen sollen die in Verbindung mit der Umsetzung der Forschung stehenden Gesamtkosten abdecken.  Es handelt sich um:

  • Kosten in Bezug auf Forscher, Techniker und Verwalter/ Geschäftsführer;
  • Betriebsausgaben;
  • Gemeinkosten;
  • Kosten des Materialverbrauchs;
  • Zulieferungskosten.

Die Vereinbarung hat eine Dauer von maximal drei Jahren.

Prozedur

Vorzugsweise wird vor dem Einreichen eines Vorschlags ein Informationstreffen zwischen wallonischen Projektpartnern und den Verantwortlichen des Projektes beim ÖDW Forschung organisiert.

Die Projekte werden gleichzeitig über die Plattform ONTIME und die des Eurostars-Programms eingereicht. Das Eurostars-Programm öffnet zwei Aufrufe pro Jahr (im März und September).

Rechtsbehelfe

Wie kann man den Dienst kontaktieren, die die Entscheidung getroffen hat?

Unabhängig der unten angeführten Rechtsbehelfe ist es für Sie möglich, jederzeit mit dem Verwaltungsdienst, der die Entscheidung getroffen hat, Kontakt aufzunehmen, um: Informationen bezüglich der Ablehnungsgründe zu erhalten.

 Sie müssen sich an folgenden Dienst wenden:

SPW Économie, Emploi, Recherche
Département de la Recherche et du Développement technologique
Place de la Wallonie, 1 (bât.
III) in 5100 NAMUR (JAMBES)
Tel.: +32(0) 81 33 45 32

Dieser kostenlose Schritt gegenüber der Verwaltung unterliegt keinen besonderen Formalitäten und unterbricht nicht die Fristen für die Einbringung eines Rechtsbehelfs. Das Fehlen einer Antwort der Verwaltung stellt keine Annahme Ihres Antrages dar.

Wie legt man einen Rechtsbehelf ein?

Ausgenommen der Fall, in dem die Anfechtung als über ein subjektives Recht handelnd analysiert werden könnte, für das die ordentlichen Gerichtshöfe und Gerichte zuständig sind, kann gemäß den unten beschriebenen Modalitäten ein Rechtsbehelf an den Staatsrat gerichtet werden.

Gesuch auf Annullierung

Die Annullierung der Entscheidung kann durch Einbringung eines Gesuchs an den Staatsrat (Conseil d’Etat) beantragt werden:

Conseil d’État

Greffe

Section du Contentieux administratif

Rue de la Science, 33

1040 Brüssel

Sie müssen Ihr Gesuch innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung einbringen.

Sie müssen in Ihrem Gesuch die „Mittel“ Ihres Rechtsbehelfs, d. h. die gesetzlichen Vorschriften ausführen, gegen die durch die Entscheidung verstoßen wurde, sowie die Art und Weise, wie dies geschehen ist.

Antrag auf Aussetzung

Die Einreichung eines Gesuchs auf Annullierung führt nicht zur Aussetzung der Wirkungen der Entscheidung

Besteht jedoch eine Dringlichkeit, die mit der Bearbeitung der zu annullierenden Rechtssache inkompatibel ist und wenn ein ernsthaftes Argument nachweislich zur Annullierung führen kann, ist es für Sie möglich, einen Antrag auf Aussetzung der Entscheidung vor dem Staatsrat einzubringen.

Der Antrag auf Aussetzung kann vor, gleichzeitig mit oder nach Einreichung des Gesuchs auf Annullierung oder nach Einreichung des Gesuchs auf Annullierung eingebracht werden.

In Ausnahmefällen und nach besonderen Modalitäten, ist es für Sie außerdem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit außergewöhnlicher Dringlichkeit zu beantragen.

Praktische Informationen

Das Gesuch auf Annullierung und der Antrag auf Aussetzung die nur dann gültig, wenn sie bestimmte Anhänge und Informationen enthalten. Für Einzelheiten wird auf die koordinierten Gesetze und auf die unten erwähnten sowie unterhttp://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“) verfügbaren Erlasse verwiesen.

Jede antragstellende Partei muss eine Gebühr von 200 Euro (Betrag Stand 9. Januar 2017) bezahlen. Dies erfolgt mittels eines Überweisungsformulars, welches ihr nach Erhalt des Rechtsbehelfs übermittelt wird. Die Zahlung unterliegt gegenwärtig keinerlei Frist und die Bezahlung des Betrags kann daher bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgen.

Weitere Informationen: Gesetze über den Staatsrat, koordiniert am 12. Januar 1973, Erlass des Regenten vom 23. August 1948 zur Festlegung des Verfahrens vor der Verwaltungsstreitsachenabteilung des Staatsrates, königlicher Erlass vom 5. Dezember 1991 zur Festlegung des Verfahrens der einstweiligen Anordnung vor dem Staatsrat, verfügbar auf http://www.raadvst-consetat.be (Rubrik „Verfahren“).

Documents à fournir

Obligatorische Anhänge: Finanzdokumente von Unternehmen, Unterschrift von Verwahrstellen

Optionale Anhänge: Abbildungen - Zeichnungen - Diagramme

Kontakte

Dienste

Abteilung für Forschungsprogramme
Place de la Wallonie, 1 Bât 3
5100 Jambes

Kontaktpersonen

Aktualisiert am
Verwaltungsschritt Nr. 2018
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