Zusammengefasst
Der Verkehrsunternehmer, der Kabotagebeförderungen organisieren möchte, muss eine entsprechende Genehmigung des FÖD Mobilität und Transportwesen gemäß der EU-Verordnung 1073/2009 erhalten. Unsere Dienststellen werden um eine Stellungnahme zu diesem Genehmigungsantrag gebeten.
Achtung
Der Antragsteller muss zuvor eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf besitzen (siehe den Verwaltungsschritt Eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erhalten).
Im Detail
Der FÖD Mobilität und Transportwesen übermittelt uns einen Antrag. Nachdem wir diesen Antrag erhalten haben, bitten wir den für solche Fragen zuständigen Verkehrsbetreiber der Wallonie um Stellungnahme.
Der Verkehrsbetreiber der Wallonie übermittelt uns seine Stellungnahme. Es steht uns frei, der Stellungnahme des Verkehrsbetreibers der Wallonie zu folgen oder nicht.
Anschließend übermitteln wir unsere Stellungnahme dem FÖD, der auf deren Grundlage die Genehmigung ausstellen wird. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Verkehrsbehörde (Autorité organisatrice du Transport - AOT), wird die Stellungnahme auch Letzterer übermittelt.