Zusammengefasst
Der Verkehrsunternehmer, der einen grenzüberschreitenden Transport ab der Wallonischen Region organisieren möchte, muss gemäß der EU-Verordnung 1073/2009 bei der Direktion der Straßenverkehrsregulierung eine Genehmigung für den Zugang zum grenzüberschreitenden Markt erhalten.
Achtung
Der Antragsteller muss zuvor eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf besitzen (siehe den Verwaltungsschritt Eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers erhalten).
Im Detail
Ein ausländischer Verkehrsunternehmer, der einen grenzüberschreitenden Transport anbieten möchte, übermittelt seinen Antrag dem Verkehrsbetreiber der Wallonie - Opérateur de Transport de Wallonie (OTW).
Der Verkehrsbetreiber der Wallonie leitet den Antrag an die Direktion der Straßenverkehrsregulierung weiter.
Die Akte wird an die zuständige ausländische Behörde zur Stellungnahme geschickt. Diese hat 2 Monate Zeit, um ihre Stellungnahme abzugeben. Wenn binnen 2 Monaten keine Antwort vorliegt, gilt ihre Stellungnahme als günstig. Diese Stellungnahme wird an die Autorité Organisatrice du Transport - Verkehrsbehörde (AOT) weitergeleitet.
Bei einer günstigen Stellungnahme wird die Genehmigung dem Verkehrsunternehmer ausgestellt und eine Kopie der Stellungnahme an die ausländische Behörde gesendet.