Erhalt der Genehmigung für den Zugang zum Markt für die Personenbeförderung auf der Straße mit mehr als neun Plätzen

Zusammengefasst

Ein Unternehmen, welches über eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf verfügt und welches einen regelmäßigen, spezialisierten Transportdienst in der Wallonie organisieren möchte, muss die Genehmigung für den Zugang zum Markt gemäß dem Erlass-Gesetz vom 30. Dezember 1946 über die mit Autobussen und Reisebussen durchgeführte vergütete Beförderung von Reisenden auf Straßen einholen.

Achtung

Vorab muss man eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf besitzen (siehe Schritt Erhalt einer Genehmigung für den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers).

Im Detail

Bedingungen

Das Unternehmen muss über eine Genehmigung für den Zugang zum Beruf besitzen, welche von der Direktion für Regulierung des Transports auf der Straße ausgestellt wurde und deren auszufüllendes Formular auf dem Portal für Mobilität in der Wallonie verfügbar ist (siehe Punkt Verfahren für weitere Einzelheiten).

 

Wenn der Auftraggeber der Gesetzgebung zu öffentlichen Aufträgen unterliegt, muss diese eingehalten werden. Ein Nachweis der Einhaltung der Gesetzgebung zu öffentlichen Aufträgen wird gefordert. Welcher Nachweis?
 

  • Wenn der Auftrag bei über 30.000 Euro liegt, eine Kopie der begründeten Entscheidung über die Vergabe des Transportdienstes.
  • Wenn der Auftrag bei 30.000 Euro oder weniger liegt, eine Erklärung, gemäß welcher der Transporteur infolge einer Ausschreibung bestimmt wurde.
Prozedur

Nur ein Unternehmen, welches die Genehmigung für den Zugang zum Beruf erhalten hat, kann den Zugang zum Markt beantragen. Dieser Antrag muss an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: accesmarche.transportdepersonnes@spw.wallonie.be 
Er kann auch per Post an folgende Adresse gesendet werden: Service Public de Wallonie, Direction de la Régulation du transport par route, Cellule Accès au marché, Boulevard du Nord, 8, 5000 Namur

Für den Erhalt der Genehmigung für den Zugang zum Markt:

  1. Das Unternehmen füllt das Formular für den Antrag auf Zugang zum Markt aus. Es muss die darin geforderten Dokumente im Anhang beifügen. Das Formular ist hier zugänglich: Zugang zum Markt (wallonie.be).
  2. Das Unternehmen erhält eine Empfangsbestätigung, die angibt, dass das Dossier korrekt erhalten wurde. Zudem gibt sie an, ob das Dossier vollständig oder unvollständig ist.
  3. Der zuständige Transportbetreiber der Wallonie (OTW) wird per Schreiben zum Antrag auf Zugang zum Markt konsultiert. Der OTW hat zehn Tage Zeit, um seine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme bezieht sich vor allem auf den Nutzen und die Möglichkeit des Antrags hinsichtlich der Koordination der Transportmittel. Bei Fehlen einer Antwort gilt die Stellungnahme als günstig. Die Antwort des OTW wird an die Organisationsbehörde für Transport (AOT) übermittelt.   
  4. Im Falle einer günstigen Stellungnahme des OTW wird die mit der Unterschrift der zuständigen Direktion versehene Genehmigung an das Unternehmen gesendet.

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